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Gesellschaft 3 Min. Lesezeit

Klimasouveränität

Chroniken aus der Notaufnahme

Erschienen in Ausgabe Februar 2023
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„ Mein Öl “, sagte der ugandische Präsident Yoweri Museveni, als er über die 2006 unter dem Albertsee entdeckten Ölvorkommen sprach, um jeglicher Kritik an seiner Absicht, diese zu fördern, im Voraus den Wind aus den Segeln zu nehmen. Diese unverblümte Art, sich die Kohlenwasserstoffvorkommen persönlich anzueignen, fasst gut zusammen, wie der Begriff der Souveränität häufig missbraucht wird, um alle Einwände gegen solche klimaschädlichen Projekte auszuräumen. Solange jedoch diese Art von Argumentation als legitim angesehen wird, scheint jeder Versuch, auf das Angebot an fossilen Energien einzuwirken, zum Scheitern verurteilt zu sein. Es bleibt also nur noch, auf der Nachfrageseite anzusetzen, indem erneuerbare Energien gefördert und alles elektrifiziert wird, was elektrifiziert werden kann. Ein Umweg, der viel zu lange dauern würde.

Wie lässt sich also dem Vorgehen derer entgegenwirken, die – von Uganda bis Brasilien, von den USA bis nach Saudi-Arabien, von Russland bis nach Venezuela, sich schamlos auf diesen Begriff der nationalen Souveränität stützen, um diejenigen zu ignorieren, die für einen Stopp der Öl-, Gas- und Kohleförderung plädieren? Die Kampagne „Leave it in the ground“ hat zwar den Verdienst, einen klaren Slogan zu bieten, beschränkt sich aber leider darauf und stößt auf die kühlen Kalküle der Realpolitik. Die Aussicht, Ökozid zu einem völkerrechtlich strafbaren Verbrechen zu machen, das dem Völkermord oder den Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichgestellt ist, scheint eher das Blatt wenden zu können, doch man darf an der Wirkung dieser Drohung auf die Autokraten zweifeln, die – wie es der Zufall so will – besonders zahlreich in den Ländern vertreten sind, in denen fossile Energien einen hohen Anteil am BIP ausmachen. Eine weitere Initiative, nämlich die für einen Vertrag zur Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe nach dem Vorbild des Vertrags zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen, könnte eine starke rechtliche Grundlage bieten, die gegenüber jenen durchgesetzt werden kann, die entschlossen sind, den Planeten skrupellos zu ruinieren.

All diesen Bemühungen ist gemeinsam, dass sie darauf abzielen, den Begriff der Klimasouveränität im Völkerrecht zu verankern. Da das Recht auf einen bewohnbaren Lebensraum zu den grundlegenden Menschenrechten gehört, ist es logisch, daraus abzuleiten, dass jeder Einzelne ein gewisses Mitspracherecht bei jeder Maßnahme haben muss – selbst wenn diese in einem anderen Land als dem eigenen durchgeführt wird –, die dieses Recht bedroht. Jedes Mitglied der menschlichen Gemeinschaft sollte daher im Namen dieser Überlebenssouveränität rechtlich gegen Projekte wie Tilenga und EACOP vorgehen können, die von den Ölkonzernen Total und CNOOC in Uganda und Tansania durchgeführt werden. Anstatt zu versuchen, den Begriff der Souveränität auszulöschen – auch wenn er heute häufiger in einem nationalen Kontext und in einem Sinne verwendet wird, der unseren Überlebensperspektiven zuwiderläuft –, ist es besser, sein Potenzial zu nutzen und es auf die Klimaherausforderung anzuwenden.