„Hier Notrufzentrale. Atmet der Patient noch?“ Stille in der Leitung. Dann: „Mein Freund hat mich zusammengeschlagen. Überall ist Blut.“ Mit dem dramatischen echten Anruf beginnt der Dokumentarfilm The Abused, den der britische Fernsehsender Channel 5 im Februar dieses Jahres ausstrahlte. Es war der Auftakt eines Wettlaufs mit der Zeit, weil sich herausstellte, dass der Mann nicht zum ersten Mal zugeschlagen hatte und als sehr gefährlich galt.
Die Notrufe zur häuslichen Gewalt, die bei der Luxemburger Polizei eingehen, klingen oft ganz ähnlich. 739 Mal mussten Beamte vergangenes Jahr ausrücken, um in einer Familie zu intervenieren, weil ein Partner gewalttätig geworden war. In 231 Fällen sprachen sie eine Wegweisung aus, das heißt, der Aggressor musste die Wohnung für mindestens 14 Tage verlassen. 82 Mal waren Kinder involviert.
„Die Wegweisung kann um drei Monate verlängert werden. Das reicht in der Regel nicht aus, um sich aus der Gewalt zu befreien und sich ein neues Leben aufzubauen“, sagt Andrée Birnbaum. Die Direktorin des Frauennotrufnetzwerks und Beratungsdienstes Femmes en détresse (Fed) spricht aus Erfahrung. Im selben Jahr suchten 50 geschlagene Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern des Vereins Zuflucht. 1 778 Mal klingelte das Telefon, weil eine Frau Rat oder Beistand suchte. Oft bleibt es nicht bei einem Anruf oder Aufenthalt, weil viele mehrere Anläufe unternehmen, bis sie den Mut zu fassen, den schlagenden Partner endgültig zu verlassen.
Bei Trennung Lebensgefahr Ersucht eine Frau beim Notruf um Hilfe, versuchen die Mitarbeiterinnen zunächst herauszufinden, wie bedrohlich und akut ihre Lage ist. Das geschieht mit einem Fragenkatalog, der verschiedene Aspekte abfragt, etwa wie lange der letzte Gewaltakt her ist, ob das Paar getrennt ist oder eine Trennung bevorsteht, ob der Partner mit dem Tod gedroht hat, ob er eine Waffe hat, ob Kinder betroffen sind. „Es sind rund 40 Fragen, die uns erlauben, den unmittelbaren Handlungsbedarf besser einzuschätzen“, erzählt Birnbaum. Frauennotrufe im Ausland arbeiten mit demselben Instrument.
Die Fragen basieren auf kriminologischen Erkenntnissen wie jene, dass Gewalt in Beziehungen sich über die Zeit immer weiter zuspitzt. Was oft mit krankhafter Eifersucht, Beschimpfungen und zwanghafter Kontrolle beginnt, geht in körperliche Angriffe über, wie Haareziehen, Wegsperren, Schlagen und andere Quälereien. Spätestens, wenn eine Frau ihren Aggressor verlassen will, kennen viele kein Halten mehr. Erfahrungsgemäß ist die Gefahr für das Opfer, lebensgefährlich oder tödlich verletzt zu werden, kurz vor, während und nach einer Trennung am größten. Die Täter sind zu 70 Prozent männlich, stammen aus allen Gesellschaftsschichten; manche haben narzisstische oder sadistische Störungen, sind psychisch labil oder krank, aber längst nicht alle.
Oftmals trägt das Opfer sichtbare Spuren von den Verletzungen davon, weshalb es so wichtig ist, dass Kliniken und Ärzte wissen, wie sich Beziehungsgewalt äußert. „Ambulanzen sind oft die erste Anlaufstelle für die Betroffenen. Das Personal muss erkennen und melden, wenn Verletzungen ganz offensichtlich absichtlich herbeigeführt wurden“, sagt Birnbaum. Spätestens, wenn der Gewalttäter dem Opfer die Luft zum Atmen abdrückt, darf keine Zeit mehr verstreichen. Würgen geht oftmals, auch das haben kriminalistische Analysen ergeben, der letzten tödlichen Eskalation voraus. Dann droht Gefahr für Leib und Leben und muss die Polizei rasch eingreifen. Oberstes Ziel ist es, das Opfer – und falls vorhanden Kinder – aus der Gefahrenzone zu bringen.
Alarmzeichen erkennen Damit ist das Martyrium allerdings selten vorbei. Weil die Frauen, nach anfänglicher „Honeymoon“-Phase über Monate, wenn nicht Jahre systematisch beschimpft, gedemütigt, eingeschüchtert und bedroht wurden, trauen sich viele nicht, Hilfe zu holen. Oder sie sehen schlicht keinen Ausweg, weil sie sich finanziell abhängig wähnen oder es sind, oder weil sie Kinder haben. Hinzu kommt, dass es schon für Normalverdienende in Luxemburg schwierig ist, eine Wohnung zu finden; ohne Perspektive, auf eigenen Beinen den Lebensunterhalt finanzieren zu können, von Schuldgefühlen und Scham geplagt und in unheilvolle psychologische Abhängigkeiten mit ihrem (Ex-)Partner verstrickt, kehren Frauen nicht selten zurück. Und werden, manchmal nach einer Zeit trügerischer Ruhe, erneut Opfer. Häusliche Gewalt sei „wie eine Spirale, an deren Ende nicht selten schwerste Verletzungen stehen“, warnt Birnbaum.
In Luxemburg ist die Anzahl der tödlich verlaufenden Beziehungstaten aufgrund der Größe des Landes überschaubar. Doch es gibt sie auch hier, wie der Fall in der Escher Rue Simon Bolivar Mitte August gezeigt hat, wo eine 40-Jährige von ihrem Partner so heftig geschlagen wurde, dass sie ihren Verletzungen erlag, oder im Juli 2018 in Remich, als eine 20-Jährige von ihrem Freund erstochen wurde. In beiden Fällen waren Nachbarn zuvor Zeugen mehrerer lautstarker Auseinandersetzungen gewesen. Die Mitarbeiterinnen des Fed beobachten zudem mit Sorge: „Die Intensität der Gewalt nimmt zu.“ Die Folgen einer Gesellschaft, „in der Gewalt allgegenwärtig ist und viel zu oft verharmlost wird“, so Birnbaum.
Dem Komitee zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, in dem Polizei, Staatsanwaltschaft, Vertreter der Ministerien und Frauennotrufe zusammen beraten, schlug sie im Dezember vor, eine britische Expertin des Domestic Homicide Review (DHR)- Ansatzes nach Luxemburg einzuladen. Beim DHR untersuchen ExpertInnen jedes Detail des Opfers und der Gewalttat. Indem sie mit Angehörigen, Zeugen, Polizei, Sozialarbeitern, Hilfsorganisationen sprechen, versuchen sie die Eskalation zu rekonstruieren und so besser zu verstehen, wie es zu Mord und Totschlag kam, wo Hilfe fehlte oder versagt hat. Seit 2004 gibt es die professionelle Rückschau, sie dauert zwischen drei und sechs Monaten. Danach werden Verbesserungen vorgeschlagen.
In Luxemburg gibt es eine solche systematische Aufarbeitung tödlich verlaufender Beziehungstaten außerhalb von Polizei und Justiz bisher nicht. „Wichtig wäre, dass die Analyse von einer unabhängigen Stelle gemacht wird“, sagt Birnbaum, die den Ansatz auf einer Konferenz in Porto kennenlernte und sich dafür einsetzt, das er demnächst in Luxemburg Wirklichkeit wird. Die Unabhängigkeit ist wichtig, da Opfer und Angehörige nicht selten schlechte Erfahrungen mit den Autoritäten gemacht haben. Aber auch um einseitige Schuldzuweisungen oder Abwehrreflexe zu vermeiden. Gleichstellungsministerin Taina Bofferding (LSAP) hat zugesagt, den Ansatz zu prüfen, eine interministerielle Arbeitsgruppe soll über Optionen und Umsetzung beraten. Womöglich wird eine solche Analyse sich dann nicht nur auf tödliche Taten beziehen, sondern auch auf schwere Körperverletzungen.
Fehler im System Eine Metanalyse mehrerer Domestic Homicide Reviews 2016 in England ergab: Wichtige Informationen zum Täter, zu Hergang, Häufigkeit und Intensität der Übergriffe wurden entweder ignoriert, nicht vollständig erfasst oder nicht rechtzeitig an die zuständigen Behörden (Polizei, Jugendamt, Klinik) weitergeleitet. Zur Hilfe gerufene Stellen reagierten nicht schnell genug oder ihre Interventionen waren nicht der Gefahrenlage angepasst.
Mal sind es Ärzte, die Alarmsignale und Zeichen eskalierender Gewalt übersehen, mal ist es die Polizei. In Frankreich kam in Cagnes-sur-Mer für eine Frau jede Hilfe zu spät, deren Partner ihr wiederholt auf offener Straße ins Gesicht schlug und auf sie eintrat. Zeugen, die die Attacke beobachtet und die Polizei gerufen hatten, mussten mit ansehen, wie die Polizei, als sie schließlich am Tatort eintraf und die Frau nicht gleich fand, unverrichteter Dinge wieder abzog. Am nächsten Morgen fanden Ermittler die Frau nur wenige hundert Meter vom Tatort tot auf. Nun untersucht die Polizeiinspektion mögliches Fehlverhalten.
Der Fall erfuhr in Frankreich darum ein großes Medienecho, weil er der hundertste erfasste Partnermord war und kurz vorm von der Regierung einberufenen Rundtisch zur häuslichen Gewalt (Grenelle) geschah. In dessen Verlauf besuchte Präsident Emmanuel Macron einen Notruf in Paris und wurde Zeuge, wie das System gegenüber Opfern versagt: Eine Frau zeigte ihren schlagenden Ehemann auf der lokalen Polizeistation an, weil dieser mehrfach gedroht hatte, sie umzubringen. Trotzdem weigerte sich der diensthabende Beamte, sie nach Hause zu begleiten, damit sie geschützt ihre Sachen zusammenpacken konnte. Auch der Mitarbeiter der Notrufstelle vermochte nicht ihn umzustimmen. Der Polizist behauptete – fälschlicherweise –, er benötige zuerst eine Anweisung vom Untersuchungsrichter, bevor er einschreiten könne.
„Die Polizei ist verpflichtet, jede Anzeige wegen häuslicher Gewalt aufzunehmen und ihr nachzugehen“, betont Andrée Birnbaum. Prinzipiell sei das in Luxemburg allen Akteuren klar. Aber auch hier berichten Frauen, die endlich den Mut gefasst hatten, gegen den gewalttätigen Partner auszusagen, dass sie von Beamten mit fadenscheinigen Gründen abgewiesen wurden: weil kein Personal da war oder weil es keine Zeugen für den Vorfall gab. Mitunter machten sich die Polizisten nicht einmal die Mühe, die Angaben zu überprüfen. Fehleinschätzungen, die für die Betroffenen tödlich sein können.
Opfer besser schützen Um Alarmzeichen und Fehler in der Hilfskette schneller zu erkennen und Opfer besser zu schützen, haben auch andere Länder ähnliche Ansätze wie das Homicide Domestic Review eingeführt. Kanada beispielsweise. Die detaillierten Berichte führten zu zahlreichen Empfehlungen und konkreten Verbesserungen: Ganz oben auf der Liste standen Aus- und Weiterbildungen von Polizei und Justiz über Klinikpersonal, bis hin zu Jugendamt, Sozialämtern und Schulen. Prozeduren wurden überdacht, die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verbessert. In Großbritannien werden Frauen, deren Partner wegen häuslicher Gewalt im Gefängnis sitzt und demnächst freikommt, systematisch kontaktiert. Beamte besuchen sie zuhause, besprechen und treffen gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen, überprüfen Fenster und Türen. Außerdem helfen mit GPS versehene mobile Notrufgeräte, dass bedrohte Frauen direkt mit dem zuständigen Polizeidienst verbunden werden, ohne wertvolle Minuten zu verlieren.
Auch gesetzliche Maßnahmen folgten: Seit 2014 können Frauen und Männer in Großbritannien bei der Polizei erfragen, ob ihr Partner in der Vergangenheit bereits gewalttätig geworden ist. Das Gesetz ist nach Clare Wood benannt, die ihren Freund auf Facebook kennenlernte, nicht wusste, dass er wegen Körperverletzung und Entführung vorbestraft war und, als sie sich trennen wollte, von ihm umgebracht wurde. Weil zwanghafte Kontrolle häufig mit häuslicher Gewalt einhergeht, besserte der Gesetzgeber auch da nach: Wer seinen Partner exzessiv kontrolliert, mit GPS überwacht, Einkommen einbehält, von Freunden, Familie oder der Umwelt abschneidet oder intime Informationen gegen seinen Willen in sozialen Netzwerken veröffentlicht oder zu Erpressungszwecken einsetzt, macht sich strafbar.
Auch in Luxemburg sieht Birnbaum Nachbesserungsbedarf: Ihr Verein fordert, die Dauer der Wegweisungen zu verlängern, auch die Strafen für häusliche Gewalt gehörten auf den Prüfstand. Stalking wurde erst 2009 in den Code pénal aufgenommen. „Stalking ist einfacher zu beweisen als psychische Gewalt“, meint Birnbaum. Anders als in Frankreich, wo systematisches Herabwürdigen, Beschimpfen, Bedrohen und Manipulieren des Partners verboten ist, ist psychische Gewalt in Beziehungen hierzulande kein eigener Straftatbestand. Kaum zu glauben, aber in Luxemburg existierte bis zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Juli 2018 trotz Wegweisungsgesetz keine gesetzliche Definition von häuslicher Gewalt.