Medienmarkt

Gratwanderung zwischen Protektionismus und Liberalisierung

d'Lëtzebuerger Land du 02.12.1999

In Luxemburg gehen die Uhren anders, zumindest was die wirtschaftlichen Grundlagen des Mediensektors anbelangt. Die Vielfalt der Presseprodukte wäre wahrscheinlich nicht gegeben, wenn alles nach einer strikten marktwirtschaftlichen Logik ablaufen würde. Die Aufrechterhaltung des Medienpluralismus schlägt im kommenden Jahr mit 137 Millionen Franken in Form von direkten Zuschüssen zu Buche. Jedes Jahr nimmt der diesbezügliche Haushaltskredit um rund zehn Millionen zu. Hinzu kommen noch indirekte Vergünstigungen wie reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Zeitungspapier und verbilligte postalische Tarife für den Zeitungsvertrieb. Insgesamt dürfte der staatliche Aufwand für die Presse in etwa 300 Millionen Franken ausmachen.

Daneben leisten wir uns den Luxus einer staatlichen Zuwendung von 95 Millionen Franken für das sogenannte Soziokulturelle Radio (RSC) und einer Beteiligung des Staates an der Finanzierung von RTL Télé Lëtzebuerg in Höhe von über sieben Millionen. Mit allem Drum und Dran dürfte die öffentliche Unterstützung des Medienpluralismus längst die 500 Millionen-Marke überschritten haben. Dieser Beitrag ist beachtlich und stellt eine unverzichtbare Einkommensquelle dar, besonders für die Presse. 

Die andere wichtige Einnahme sind natürlich die Werbeeinnahmen der Medien. Gemäß den Analysen von Publinvest und von IPL (cf. IP Key Facts 40/99 : Status Report 99 Advertising and the Economy) entfällt, bei einem Gesamtwerbeaufkommen von rund 2,7 Milliarden Franken, der Löwenanteil, sprich etwa 2,6 Milliarden, auf die Medien. Hauptnutzniesser ist die Presse mit einem Anteil von ca siebzig Prozent, gefolgt vom Radio mit fast 16 Prozent und dem Fernsehen mit zehn Prozent. Der Anteil der Presse ist seit Jahren rückläufig, aber im europäischen Vergleich noch immer sehr hoch. In den meisten EU-Ländern hat das Fernsehen längst die Presse als Werbeträger überrundet. Im Durchschnitt erreicht der Marktanteil der Investitionen in die Fernsehwerbung fast 37 Prozent und der Anteil der Pressewerbung nur knapp 34 Prozent. Nur bei der Radiowerbung entsprechen die luxemburgischen Werte in etwa den europäischen Trends (cf. « Statistisches Jahrbuch '99 » der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Strasbourg).

Luxemburgs Sonderstellung erklärt sich zum einen aus den Schutzvorkehrungen für die Presse und zum anderen aus dem unterenwickelten Charakter des Fernsehens. Es ist klar, daß das Torsoprogramm RTL Télé Lëtzebuerg schon alleine wegen der zeitlich beschränkten Programmdauer kein vollwertiger Werbeträger sein kann. Die CSV/DP-Koalition hat zu erkennen gegeben, daß sie mit dem Protektionismus und den Restriktionen aufzuräumen gedenkt. Grund genug, die bisher außergewöhnliche Situation unter die Lupe zu nehmen

Aus Rücksicht auf die Presse wurden der Werbefinanzierung des Radioangebots und der lokalen CLT-Aktivitäten im Radio-und Fernsehbereich Beschränkungen auferlegt : die öffentlich-rechtliche RSC darf sich nicht auf Werbeeinnahmen einlassen; die neuen privaten Radios müssen strikte Auflagen einhalten und die lokalen Radios dürfen nur in sehr geringem Umfang auf Werbung zurückgreifen. Bezüglich der luxemburgischen CLT-Aktivitäten gibt es seit rund 20 Jahren eine Art Stillhalte-Abkommen, das einer Selbstbeschränkung gleichkommt. Z.B.durfte das luxemburgische Fernsehprogramm der CLT-Ufa bis vor kurzem seine Kosten nur bis zu einem Drittel durch Werbeeinnahmen bestreiten, die restlichen zwei Drittel wurden bis zum Inkraftreten des neuen Konzessionsvertrags von der Regierung direkt beigesteuert. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die CLT die Unkosten dieses Programms größtenteils selbst tragen muss, dies nachdem sie von Lizenzgebühren befreit wurde. Dennoch gilt auch weiterhin eine Art freiwillige Selbstbeschränkung,was Werbeeinnahmen angeht, sowohl für den Radio-als auch für den Fernsehbereich. Schließlich hat der Gesetzgeber eine substantielle Aufstockung der direkten Pressehilfe gewährt, die, entsprechend der Entwicklung des Werbemarktes und der Verschiebungen zwischen den einzelnen Werbeträgern, periodisch angepasst wird. Angesichts dieser diversen Einschränkungen ist die Aufteilung des Werbekuchens auf die verschiedenen Medienträger in Luxemburg im europäischen Vergleich atypisch. 

Im neuen Konzessionsvertrag von 1995 bekräftigt die CLT ihr Engagement bezüglich der Selbstbeschränkung in Sachen Werbefinanzierung bei ihren luxemburgischen Programmaktivitäten, obwohl ein im Oktober 1995 vereinbartes Zusatzprotokoll Schluss machte mit der staatlichen Ko-Finanzierung dieser Aktivitäten, bis auf die eingangs erwähnte staatliche Kostenbeteiligung von sieben Millionen Franken.

Als Ausgleich für die Wahrnehmung der Rundfunk-Grundversorgung in Luxemburg wurde die CLT freilich von Konzessionsgebühren an den luxemburgischen Staat befreit. In den letzten Jahren waren diese Überweisungen allerdings nur mehr symbolisch; die Gewährleistung der Grundversorgung wird für die 15jährige Laufzeit der neuen Konzession auf insgesamt rund fünf Milliarden Franken beziffert. 

In letzter Zeit kam wieder eine intensivere medienpolitische Diskussion auf. So machte sich Laurent Mosar, CSV-Abgeordneter und Vorsitzender der parlamentarischen Medienkommission, wiederholt stark für die Abschaffung des CLT-Fernsehwerbemonopols. Er argumentierte u.a., dieses « Relikt aus einer anderen Zeit » würde wohl kaum eine Klage vor dem EG-Gerichtshof überleben (siehe dazu Interview im Luxemburger Wort  vom 8.4.99). Es ist kein Geheimnis, dass die Verlagsgruppe Sankt Paulus-Druckerei an die Grenzen ihrer Expansionsmöglichkeiten im einheimischen Pressebereich gestoßen ist und nach multimedialen Expansionsmöglichkeiten sowie grenzüberschreitenden Beteiligungen sucht. Fernsehen wird nicht von vornherein als Betätigungsfeld ausgeschlossen, ganz im Gegenteil. Im Mai 1999 übernahm die Sankt Paulus-Druckerei übrigens eine Beteiligung von 16,5 Prozent an Medi@bel, der zweitgrößten wallonischen Zeitungsgruppe, die u.a. eine indirekte Beteiligung an RTL Tvi, dem belgischen Fernsehableger der CLT-Ufa, hält.

Die neue CSV/DP - Regierung hat im Regierungsprogramm vom 12. August 1999 einige dieser Anregungen aufgenommen und möchte mit den protektionistischen Tendenzen des Mediengesetzes von 1991 aufräumen. So ist z.B. geplant, die gesetzlichen Einschränkungen bei den Besitzverhältnissen im Radiobereich und vor allem die Höchstgrenze von 25 Prozent bei Beteiligungen an einem der vier sogenannten regionalen Sender fallen zu lassen : « Les restrictions sur la forme sociale et la propriété des parts des radios à réseau d'émission seront reconsidérées. En particulier, la limite de 25 pour cent des participations directes ou indirectes pouvant être détenues par une personne sera levée.»

Im Fernsehbereich sollen neue Anbieter sich über Werbeeinnahmen finanzieren können und mit der Subventionslogik gebrochen werden : « Au niveau de la télévision, le gouvernement entend favoriser le pluralisme en autorisant les promoteurs de nouveaux programmes à avoir recours à la publicité pour assurer le financement de leur programme. Ainsi la présence renforcée de programmes locaux et régionaux sera rendue possible sans entrer dans une logique de subventionnement public. »

Als einschneidenste und weitreichendste Maßnahme dürfte sich jedoch die Aufhebung der Beschränkungen, denen die Werbeeinnahmen von RTL Télé Lëtzebuerg unterliegen, erweisen, auch wenn es hier deutliche Grenzen geben dürfte, solange jedenfalls wie das Programm sich auf eine Stunde pro Tag beschränkt. Radio Lëtzebuerg wird zwar nicht direkt in der Regierungserklärung angesprochen, aber die neue Medienpolitik dürfte dazu führen, dass die Tage der Selbstbeschränkung auch hier gezählt sind, obwohl auch hier der Sättigungsgrad schnell erreicht ist.

Eine derartige Revision des Mediengesetzes von 1991 könnte sehr bald neue Rahmenbedingungen schaffen, die Aufteilung des Werbekuchens zwischen den einzelnen Trägern völlig neu mischen und einen  Konzentrationsprozess im Radiobereich auslösen. Es ist damit zu rechnen, dass die Presse eine Erhöhung der bereits beachtlichen staatlichen Direkthilfe fordern wird.

 

Mario Hirsch
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