Der Präsident der Patientenvertretung, René Pizzaferri, antwortet dem Ärzteverband AMMD

Verteidigen wir gemeinsam unser Gesundheitssystem!

d'Lëtzebuerger Land du 24.08.2018

Im Info-Point Nummer 24 des Collège médical sowie in dem, der den 200. Jahrestag des Collège médical ankündigt, kann man zum Schluss noch einen feierlichen Aufruf lesen, welcher die aktuellen Probleme der Ärzteschaft aus der Sicht des collège médical in nächster Zukunft aufzählt: „Fêter est une chose, faire face aux problèmes existants en est une autre, ‘…wir schaffen das…‘“.

Eines der aufgelisteten Probleme betrifft direkt die Patienten, „la menace de l’introduction du tiers payant généralisé“. Der Collège médical unterstützt somit die Forderung ihrer Wählerschaft. (Ein Vorbild für unsere politischen Vertreter!) Aber keine Aussage zu den anderen Forderungen der AMMD, zum Beispiel, die den Abbau unseres Gesundheitswesen betreffend.

Das kann man als positives Signal deuten. Ist der Collège médical sich bewusst, welche Verpflichtungen die Ärzte durch das Genfer Gelöbnis eingegangen sind, welches im Oktober 2017 in Chicago auf der 68. Generalversammlung von der AMMD dem Zeitgeist angepasst wurde? Hier kann man lesen: „En qualité de membre de la profession médicale, je prends l’engagement solennel de consacrer ma vie au service de l’humanité ; je considérerai la santé et le bien-être de mon patient comme ma priorité ; je respecterai l’autonomie et la dignité de mon pa­tient ; je veillerai au respect absolu de la vie humaine ; je ne permettrai pas que des considérations d’âge, de maladie ou d’infirmité, de croyance, d’origine ethnique, de genre, de nationalité, d’affiliation politique, de race, d’orientation  sexuelle, de statut social ou tout autre facteur s’interposent entre mon devoir et mon patient.“

Dieses Gelöbnis regelt nicht alle Probleme, mit denen wir konfrontiert sind, der Ansatz ist jedoch positiv. Doch auch der Collège médical hat seine Probleme mit diesem Gelöbnis, (womit?) antwortet er doch einem Arbeitgeber, der sich über aus seiner Sicht ungerechtfertigte Krankschreibungen aufregt: „Dans notre société, régie essentiellement par la loi de l’économie, le médecin est bien malheureusement obligé d’agir aux antipodes du serment d’Hippocrate, son premier devoir restant pourtant toujours d’agir dans l’intérêt de son patient, au service du patient individuel plutôt que comme gestion­naire de budget.“ Die AMMD müsste auch für die im Gelöbnis festgeschriebene Grundhaltung der Ärzte eintreten, ist sie doch in der Weltorganisation der Ärzte durch ihren Präsidenten vertreten. Demzufolge müssen wir feststellen dass diese Gelöbnis doch leider nicht viel ändert.

Befassen wir uns nun ein wenig genauer mit den Forderungen der AMMD, die, wie wir wissen, noch lange nicht von allen Ärzten geteilt werden. Die AMMD wünscht sich eine Änderung unseres Gesundheitssystems. Auch wir wünschen uns im Interesse der Patienten eine Verbesserung des Systems. Zwischen diesen beiden Wünschen liegen jedoch Welten.

Das neue Krankenhausgesetz hat die Position der liberal arbeitenden Ärzte in den Krankenhäusern verstärkt. Dies erlaubt ihnen zum Beispiel unerwünschte neue Ärzte abzulehnen (Konkurrenz), um den Kuchen nicht in zu viele Stücke aufteilen zu müssen.

Die Frage nach einer Systemänderung für die in den Krankenhäuser liberal arbeitenden Ärzte wurde bei der Reform leider nicht angeschnitten. Hier muss sich jedoch etwas Grundlegendes ändern. Wir können nicht in einem System verweilen, das viele Probleme beinhaltet und wo noch andere hinzukommen werden. Im Krankenhaus muss der hier aktive Arzt einen festen Vertrag und ein festes Einkommen bekommen. Das wird auch dem Wunsch der jungen Ärztegeneration gerecht, nach einem geregelten Einkommen und geregelten Arbeitszeiten.

Wir können es uns nicht mehr leisten, dass freischaffende Ärzte gratis eine gesamte Infrastruktur, Betten, OP-Räume, teure Gerätschaften und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung gestellt bekommen. Dies ohne nennenswerte Gegenleistungen und dadurch, dass das gute Personal ihnen viele Handgriffe abnimmt, ihnen auch noch ermöglicht, noch mehr Akte zu verrechnen. Die Frage der Qualität ist hierbei zweitrangig. Akkordarbeit ist nur für das Fließband geeignet. Wer pro Stunde, statt pro Operation bezahlt wird, hat es nicht nötig, sich mit überflüssigen Operationen einen Verdienst zu sichern und kann eine qualitativ hochwertige Leistung vollbringen. In Frankreich sind die Ärzte in den öffentlichen Krankenhäusern festangestellt, dadurch sind Fragen über Arbeitszeit, Überstunden undsoweiter geregelt.

Dazu kommt ein anderer Faktor, der für den Patien­ten von großer Wichtigkeit ist: Wie steht es um den Wissensstand des mich behandelnden Arztes, macht er regelmäßige Fortbildungen oder ist sein Wissensstand der, den er in seiner Ausbildung bekommen hat? Positiv ist, dass sich viele Ärzte aus eigenem Antrieb weiterbilden und sich stets auf dem Laufendem halten, was die Entwicklung in ihrer Spezialität betrifft. Negativ ist, dass noch immer keine Verpflichtung besteht, sich weiterzubilden. Andere Dienstleister verlieren ihre Zulassung, wenn sie nicht ihre Kompetenz nachweisen können, wie zum Beispiel die Flugpiloten. Hier fehlt auch ein objektives öffentliches Informationssystem, was für den Patienten zugänglich sein muss, wo er sich über die Qualitätsstandards der einzelnen Anbieter, Krankenhäuser, Ärzte undsoweiter informieren kann, wodurch er im Voraus frei wählen kann, wem er sein Problem anvertrauen möchte. Im Ausland existiert dies schon lange.

Die AMMD und der Collège médical bekämpfen mit allen Mitteln unsere Forderung nach einer Verallgemeinerung des Tiers payant. Die AMMD ist sich nicht zu schade, mit hanebüchen Aussagen zu argumentieren: „Nee zum ‚tiers payant généralisé‘. Et geet em iech an em Aer Gesondheet.“ Mit dieser reißerischen Überschrift wenden sich die Ärzte heute in einer Mitteilung an die Patienten und versuchen, diese auf ihre Seite zu ziehen. Hier einige Aussagen: „Iwwer den ‚tiers payant généralisé‘ wäert probéiert ginn ze spueren.“ Falsch! Gesetzlich hat der Arzt die Garantie der „liberté thérapeutique“. Der Patient hat die gesetzlich verankerte freie Wahl, den Leistungserbringer zu wählen, der ihm zusagt. Diese zwei Grundrechte werden wir als Patientenvertreter immer verteidigen.

„Bis haut ka keen eis erklären, wéi déi staatlech Kontroll vum Gesondheetssystem an den Dokteren duerch de Gesondheetsministère an d’Gesondheetskeess eng besser Qualitéit vun der Medezin bewierke soll.“ Seit Jahren verweigern die Ärzte, ihre Befunde nach internationalen Standards (ICD10) festzulegen. Auch Statistiken über die Resultate der Behandlungen liegen nicht vor, weil sie nicht von ihnen geliefert werden. Veröffentlichungen über Behandlungsresultate, wie man sie im Ausland findet, sind nicht erwünscht. Die Weiterbildung der Ärzte ist immer noch nicht geregelt. Wir wollen Qualität, aber wir brauchen auch Information.

„Bei der Gesondheetskeess schaffe vill Leit awer kaum Medeziner. Eng richteg medezinesch Kompetenz gëtt et do ganz einfach net.“ Die Gesundheitskasse kann jeden Moment auf die Kompetenz von Fachärzten zurückgreifen und hat auch die Kompetenz des kontrollärztlichen Dienstes zur Verfügung.

„Wie bezilt, deen decidéiert!“ Die Versicherten zahlen hohe Beiträge und über ihre Steuern beteiligt der Staat sich auch an den Kosten. Die Leistungserbringer kassieren. „Genau dowéinst ass et besonnesch wichteg, datt Ären Dokter fräi ass, déi fir Iech beschte Behandlung kënnen ze proposéieren.“ Er hat diese Freiheit gesetzlich verankert, die beste Behandlung erfolgt, wenn er sich permanent weiterbildet, um seinen Patienten die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Fragen Sie ihren Arzt beim nächsten Treffen, wann er welche Weiterbildung gemacht hat.

„D’Dokterschaft huet elo schonn eescht Problemer mat deem Katalog vu Leeschtungen, iwwer deen d’Verwaltung, d’Politik an de Minister entscheeden, eens ze ginn a probéiert oft un der Grenz vun der Legalitéit, Iech nach dat unzebidde, wat Dir braucht. Sou as et dass Dir net méi kritt wat Dir braucht an dat ass fir eis elo schon net méi akzeptabel.“ Es liegt nur an der Ärztevertretung, dass der Leistungskatalog (Nomenklatur) regelmäßig an die technische und wissenschaftliche Entwicklung angepasst wird, zu Gunsten der betroffenen Patienten. Warum tun sie es nicht oder lehnen sie es sogar ab (Zahnärzte)?!

„Iwwert den ‚tiers payant généralisé‘: Matt deem Instrument hätt d’Kees d’Doktere komplett an der Hand. D’Kees bezilt den Dokter a bestëmmt sou, nach méi staark wéi bis elo, wat hie maachen ­däerf a wat net.“ Falsch! Dies ist gesetzlich nicht möglich und ist auch nicht vorgesehen. „Nëmmen zesumme kënne mer d’Politik iwwerzeegen, datt d’medezinesch Interesse vum Patient iwwert deene wirtschaftleche vun der Gesondheetskeess stinn.“ Das stimmt! Die Verallgemeinerung des Tiers ­payant hat darauf nur einen positiven Einfluss. Wenn von Seiten der Ärzteschaft nun auch im positivem Sinn gearbeitet wird, für Transparenz, Information, Weiterbildung und Dialogbereitschaft, dann sind wir auf dem richtigen Weg!

Diese Punkte soll die AMMD jeden Tag ihren Mitgliedern ans Herz legen, dann tun sie etwas Konkretes im Interessen der Patienten. Warum aber gibt es diese agressiven Attacken der AMMD gegen den Tiers Payant? Was sind die reellen Gründe? Ein Grund sind die CP’s. Seit Jahren fordert die Patien­tenvertretung die Abschaffung der CP’s (convenance personnelle). Diese sind bis heute in der Konven­tion verankert und von Seiten der Ärztevereinigung werden sie bis aufs Skalpell verteidigt. Drei „CP“ werden am meisten von den Ärzten benutzt. Die CP1, die dem Arzt einen Aufschlag gewährt, wenn er seinem Patienten auf dessen Anfrage hin einen festen Termin anbietet und ihn auch wirklich einhält (erlaubte Wartezeit rund 15 Minuten). Dieser Termin ist nicht zu verwechseln mit dem Termin, den das Sekretariat anbietet.

Schauen wir die Statistiken der CNS, dann sehen wir, dass 2015 die gesetzliche Eigenbeteiligung der Patien­ten beim Arzt 8,2 Prozent betrug, in Wirklichkeit aber durch die CP 11,3 Prozent ausmachte. Nicht erfasst sind die Zuschläge im Krankenhaus für erste Klasse (66 Prozent). Bei den Zahnärzten ist es noch schlimmer: gesetzliche Eigenbeteiligung 6,6 Prozent, reelle Beteiligung 45,9 Prozent! Diese sehr starke Eigen­beteiligung ist auf die CP8 zurückzuführen, wo die Zahnärzte alles verrechnen können, was nicht über die Nomenklatur geregelt ist. Seit Jahren weigern sich ihre Vertreter, zugunsten der Patienten ihre Nomenklatur zu modernisieren.

Den fettesten Aufschlag bekommen die Krankenhausärzte, wenn der Patient in einem Ein-Bettzimmer liegt (66 Prozent). Dies obwohl die Behandlung immer die gleiche ist, was auch nicht anders zu vertreten ist.

Diese Aufschläge stellen für die Ärzte, die sie anwenden, ein sehr großes Mehreinkommen dar, zu Lasten der Patienten. Diese CP gesondert vom Patien­ten zu fordern, wenn die legalen Honorare direkt von der Kasse überwiesen werden, wird sicherlich vielen Ärzten schwer fallen – ein guter Grund für manchen Arzt, gegen die Verallgemeinerung des Tiers payant zu sein.

Ein Fakt ist auch, dass oft mehr als der legale Tarif gefordert wird, was erstens illegal ist und zweitens für den Patienten eine Mehrbelastung darstellt. Diese Aufschläge werden beim Tiers payant natürlich wegfallen, wieder ein Grund gegen den Tiers payant généralisé zu sein. Fakt ist auch, dass regelmäßig Akte verrechnet werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da sie nicht in der Nomenklatur vorgesehen sind. Hier findet man die skurrilsten Argumente.

Die Politik muss sich entscheiden, ob sie den über 550 000 Versicherten in unserem Land gesetzlich eine Verbesserung, die nichts kostet, vorenthalten will, zum Vorteil eines Teils der Ärzte. Die AMMD hat sich entrüstet, als die Patientenvertretung und die CMCM nachgewiesen haben, dass das ganze Gebaren der AMMD nur auf mehr Geld ausgerichtet wäre. Wir hätten damit die rote Linie überschritten.

Nun hat aber die AMMD selbst durch ihre letzten Forderungen den Beweis erbracht, dass wir recht haben. Sie bekämpft unser heutiges System, welches in Europa einzigartig ist und jedem Patienten den gleichen Zugang zur Gesundheitspflege gewährt. Natürlich ist es verbesserungsfähig, daran sollten wir arbeiten und nicht an seiner Zerstörung.

Die AMMD verlangt, dass sich die Krankenversicherung aus der Beziehung Patient/Arzt heraushalten soll. Das tut die CNS, sie muss aber den Patienten vor unberechtigten Forderungen seitens der Leistungserbringer schützen, mit Letzteren einen fairen Preis für die einzelnen Leistungen aushandeln und unberechtigte Ansprüche eindämmen. Oft wird vergessen, dass solche Entscheidungen der CNS gerichtlich angefochten werden können.

Die AMMD behauptet, die CNS würde ihre Entscheidungen ohne wirkliche Kontrolle und ohne ärztliches Fachwissen treffen. Irrtum! In der CNS sitzen gleichberechtigt Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie die Regierung. Sie werden unterstützt in ihren Entscheidungen von Fachleuten aus allen Bereichen. Auch der medizinische Bereich wird von eigenen Ärzten und vom ärztlichen Kontrolldienst abgedeckt. Wenn Leistungen eingeschränkt oder genehmigungspflichtig werden, ist das nur auf Erkenntnisse zurückzuführen, dass diese Leistungen missbräuchlich beansprucht wurden.

Dann klagt die AMMD jedoch, die CNS würde alle Hebel in der Hand halten, was die Vergütung der Medizin betrifft, und dies würde zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte führen. Hier wird absichtlich eine Vermischung der Begriffe vorgenommen. Erstens werden alle Leistungen über die Nomenklatur geregelt. In der Nomenklaturkommission sitzt die AMMD gleichberechtigt mit der CNS. Der AMMD steht es jeder Zeit zu, die Aufnahme von neuen Leistungen in die Nomenklatur zu beantragen. Zum Wohle der Patienten und für den praktizierenden Arzt, der so eine gerechte Entlohnung für seine Arbeit erhält. Fakt ist, dass die AMMD die Nomenklaturkommission boykottiert.

Warum wurden bis jetzt die wenigsten medizinischen Leistungen, welche sich durch die neuesten Erkenntnisse entwickelt haben, nicht in der Nomenklatur aufgenommen? Weil dies nicht von der AMMD beantragt worden ist! Grund dafür ist, dass die Leistungen, die nicht in der Nomenklatur stehen, frei zwischen Arzt und Patient verhandelt werden können. Hier zieht der Patient immer den Kürzeren. Ein gutes Beispiel ist die Nomenklatur der Zahnärzte. Hier muss der Patient Unsummen zahlen für eine Leistung, die zudem von einem Zahnarzt zum andern, oft das Zwei-, Drei- oder Vierfache ausmacht.

Schlussendlich fordert die AMMD eine Überarbeitung der Steuerung der CNS. Die Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter dürften keine Gesundheitspolitik und Medizin direkt beeinflussen. Die CNS soll nur zahlen! Hier wird klar versucht, ein Zweiklassensystem aufzubauen, indem man neben der CNS versucht, die Privatversicherungen ins Boot zu ziehen. Ohne CNS als Regulator würde totale Tariffreiheit herrschen und was die CNS nicht bezahlen könnte, würde dann von den Privatversicherungen übernommen, natürlich nur, wenn man sich eine solche gewinnorientierte Versicherung leisten kann, sonst würde man diese vielleicht lebensnotwendige Leistung eben nicht bekommen.

Die Beibehaltung der solidarischen Gesundheitssicherung ist für die Patiente-Vertriedung auch in der Zukunft ein Garant für den Einzelnen und seine Familie, die Gesundheit abzusichern oder wieder herzustellen. Die Gesundheitskasse muss die Leistungen so gestalten, dass sie dem sich gewandelten Krankheitsspektrum unserer heutigen Gesellschaft und den gewandelten Lebensgewohnheiten entsprechen. Sie muss auf eigene Initiative die Nomenklaturen anpassen, mit oder ohne die Ärzte, wenn die AMMD die Interessen ihrer Mitglieder nicht wahrnehmen will. Jeder Bürger muss die Chance erhalten, unabhängig von seinem Einkommen, seine Gesundheit zu erhalten.

René Pizzaferri
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