„Indésirables“ aus Übersee – Migrant/innen in Luxemburg am Anfang des 20. Jahrhunderts (7)

„Unser Leidensweg inmitten der Zivilisation“

d'Lëtzebuerger Land du 29.03.2024

Bis jetzt befassten sich die hier behandelten Lebensgeschichten mit nicht-europäischen Arbeiter/innen, Künstler/innen und Mittellosen. Der siebte Teil der Serie handelt von einem Geschäftsinhaber. Trotz seiner relativ wohlhabenden Verhältnisse brachte ihm eine Liebesbeziehung Probleme mit der Fremdenpolizei.

Eckdaten einer Liebesgeschichte: Israelian, Chabab (*1902 Istanbul)

Sie lernten sich im März 1930 auf einer Feier im Cercle-Gebäude kennen. Chabab war orientalischer Teppichhändler, Eliane eine junge Französin aus reichem Hause. Der Vater war Unterdirektor der Hütte Hadir in Düdelingen. Er versprach ihr den Himmel auf Erden. Sie war angetan und versprach ihm ihre Liebe. Ihrem Vater musste sie sich widersetzen und nahm Chabab zum Ehemann. Er zog in die Villa der Eltern.

Doch das eheliche Glück hielt nicht lange. Konflikte machten sich breit, erst mit den Eltern, dann auch mit ihr. Die Eltern schmissen ihn aus der Wohnung. Dann kam Jacqueline, ihre Tochter, zur Welt. Zwei Jahre später verlor er sein Geschäft. Die Wirtschaftskrise hatte ihm übel mitgespielt.

In Eliane, die ihn liebte, wuchs das Misstrauen, angestiftet durch einen strengen Vater. Sie hätte einen Unwürdigen geheiratet. Nun wollte sie die Scheidung. Doch vor Gericht wurde ihr die Scheidung verweigert.

Um ihn loszuwerden, bewirkte der Vater die Ausweisung des Ausländers. Chabab versuchte nun von Belgien aus alles, um wieder nach Luxemburg zurückkehren zu dürfen. Er nahm sich einen Anwalt, ein Mitglied der Abgeordnetenkammer und schrieb ans Nansen-Büro, an Armenische Organisationen und andere Stellen, auch an die Großherzogin. Ihr gegenüber beteuerte er die Ungerechtigkeit, die ihm widerfahren war:

„Armenischer Abstammung und gregorianisch-katholischer Konfession – Angehöriger eines Märtyrervolkes, dessen herzzerreißende Geschichte einen Schrei des Grauens in der zivilisierten Welt hervorrief – besitze ich unter dem Schutz des Völkerbundes einen Nansen-Pass.

Derzeit befinde ich mich in einer irregulären Situation in Brüssel. Ich könnte von einer Minute auf die andere an die luxemburgische Grenze zurückgedrängt werden, wo mich nichts als das Gefängnis erwartet.

Für welches Verbrechen?

Könnte es an dem Verbrechen liegen, als Armenier geboren zu sein? Wird sich, während wir das Schicksal unserer Landsleute bedauern, der 1 400 000 Männer, Frauen und Kinder, die unter den hilflosen Blicken des zivilisierten Europas während des Krieges systematisch organisierter Massaker wehrlos zum Opfer fielen, unser Leidensweg inmitten der Zivilisation fortsetzen?“1

Er sprach sie als Mutter an und erwähnte auch seine Mutter, die sich um ihn sorgte. Jedoch blieb der Brief unbeantwortet und Chabab konnte nicht nach Luxemburg zurückkehren.

Nansen-Flüchtlinge im Luxemburg der 1930-er Jahre

Chabab wurde 1902 in Istanbul geboren. Die armenische Minderheit war damals recht groß in der Hauptstadt des Osmanischen Reiches. Chababs Jugendjahre müssen sehr turbulent gewesen sein, liefen sie nicht nur synchron mit dem Ersten Weltkrieg, sondern auch dem Völkermord an den Armeniern und dem Zerfall des Osmanischen Reiches. Möglicherweise zog Chabab 1918 in die kurzzeitig bestehende Armenische Republik, die später von der Sowjetunion aufgelöst wurde. Jedenfalls hatte Chabab, der 1922 als Student nach Europa kam, einen armenischen Pass. Noch im selben Jahr bekam er vom Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen, das 1921 vom Völkerbund gegründet worden war, einen Nansen-Pass. Er hielt sich in Deutschland und Belgien auf und arbeitete als Vertreter für die Firma seines Vaters. 1927 ging er nach Luxemburg, wo er einen Monat nach seiner Ankunft mit Daniel Maghakian (1899, Istanbul) das Teppichgeschäft Maison Armenia eröffnete.

Wann genau er Eliane Dumoutier kennenlernte, ist unklar. Sie war 1926 im Alter von 17 Jahren mit ihren Eltern nach Luxemburg gezogen. Als sie Chabab heiratete war sie 22. Die Eltern waren von Anfang an gegen die Ehe. Trotzdem zogen die Frischvermählten in den elterlichen Haushalt nach Niederkorn. Bereits ein paar Monate später wurde Chabab aus der Wohnung geschmissen, während Eliane, die bereits schwanger war, bei ihren Eltern blieb. 1932 wurde Jacqueline geboren. Bald darauf verlor er wegen der Wirtschaftskrise sein Geschäft und begann Teppiche zu reparieren. Elianes Vater versuchte nun, seine Ausweisung anzuregen, was 1935 auch geschah.

Dieser und andere Fälle zeigen deutlich, dass der Nansen-Pass keine Garantie auf ein Aufenthaltsrecht darstellte, vor allem mit Beginn der Wirtschaftskrise und der ab 1933 aus Deutschland hinzukommenden Flüchtlinge. Auch in Belgien, wo Chabab nach seiner Ausweisung Zuflucht suchte, wurde ihm anfangs nur ein temporärer Aufenthalt gestattet.2 Trotzdem hatten Nansen-Flüchtlinge, im Gegensatz zu anderen Migrant/innen, zumindest eine politische und rechtliche Interessenvertretung. Schließlich war die Zuerkennung des Nansen-Passes höchst selektiv. In den 1920-er Jahren wurden vor allem Bevölkerungsgruppen offiziell als Flüchtlinge anerkannt, die in das damalige Europabild passten: christliche Armenier/innen und christliche, antisowjetische Russ/innen. Kurd/innen hingegen, die ebenso von gewalttätigen Vertreibungen im Zuge der Auflösung des Osmanischen Reichs und dessen Folgen betroffen waren, fielen zum Beispiel nicht in dieses Raster.3

Von Belgien aus unternahm Chabab einiges, um die Ausweisung rückgängig zu machen und schrieb unter anderem den zuvor zitierten Brief an die Großherzogin. Elianes Vater, George Dumoutier, hielt dagegen, denn: „Bei der erneuten Niederlassung dieses Ausländers im Großherzogtum […] wäre das harmonische Einvernehmen in unserem Haushalte bestimmt zerstört, das seit der Entfernung des Israelian geherrscht hat.”4 Die Nansen-Dokumente zeigen klar, dass George gegen Chabab intrigierte und auch, wie einflussreich er war.5

Ungefähr zur selben Zeit versuchte Eliane sich von Chabab scheiden zu lassen. Die Scheidung ging trotz des einflussreichen Vaters nicht durch. Es scheint sich hier um zwei verschiedene rechtliche Regime mit unterschiedlichen Machtverhältnissen gehandelt zu haben. Während bei dem einen vor allem Geschlecht eine Rolle spielte, stand das andere mit Rassismus in Zusammenhang: Beide Kontrahenten, sowohl Chabab als auch George, waren keine luxemburgischen Staatsbürger. Beide waren gebildet und besaßen gewisse finanzielle Mittel. Die Herkunft muss hier also eine Rolle gespielt haben, denn obwohl die Fremdenpolizei nie einen Grund für die Ausweisung des Nansen-Flüchtlings gab und dieser in den Rechtsstreitigkeiten höchst kompetent auftrat – er hatte einen einflussreichen Anwalt und bat verschiedene Institutionen wortgewandt und informiert um Hilfe – hatte er im Kampf um sein Aufenthaltsrecht keine Chance.

Chabab blieb während der Nazibesetzung in Brüssel. Eliane und ihre Familie gingen zurück nach Frankreich. Nach dem Krieg zogen zumindest ihre Eltern wieder nach Luxemburg. Eliane und ihre Tochter gingen irgendwann in die Schweiz. Das genaue Datum ist unbekannt. Die Scheidung ging erst 1949 durch, weil Chabab sich mit einer anderen Frau verheiraten wollte. Mit der 20 Jahre jüngeren Belgierin Yvonne Vanvoorden bekam er 1954 eine weitere Tochter. 1959 erhielt er die belgische Staatsbürgerschaft. Er war nicht der einzige armenische Flüchtling, der nach dem Zweiten Weltkrieg eingebürgert wurde.6

Auch wenn Chabab in der Nachkriegszeit als respektabel beschrieben und ihm in der Zwischenkriegszeit kein Fehlverhalten nachgewiesen wurde, war er der Fremdenpolizei suspekt, was auf George Dumoutier nicht zutraf. Es scheint, dass nicht nur mittellose Ausländer/innen als problematisch betrachtet wurden, sondern auch Besitzende aus gewissen Regionen. Dies zeigt auch die Geschichte Adolphe Matcovichs (1911, Anatolien), der des Betruges verdächtigt wurde, eine Situation, die sich aufgrund seiner Beziehung zu einer bürgerlichen Französin verschärfte. Adolphe kam 1938 als Tourist nach Bad-Mondorf. Als Vertreter einer amerikanischen Firma war er viel herumgereist. Als er Marcelle Guersing, die Tochter eines französischen Hotelbesitzers, kennenlernte, beschloss er, gemeinsam mit einem Luxemburger eine Firma zu gründen. Nun begannen sich Gerüchte um ihn zu ranken; er versuche “sich während der Badesaison hierorts unter dem Deckmantel eines Kurgastes niederzulassen [... um eine] unlautere Tätigkeit zu entfalten.”7 Vielleicht sei er sogar Kokainhändler. In einer Polizeibefragung behaupten er und seine Freunde, seine einflussreichen Nebenbuhler hätten diese Gerüchte in Umlauf gebracht. Adolphe wurde ausgewiesen und 1939 in Nazideutschland wegen Betrugs verhaftet. Was danach aus ihm wurde, bleibt unklar.

Chabab war kein Betrüger, auch bezüglich Adolphe lassen sich keine Beweise dafür finden. Während sich in den Quellen über mittellose Migrant/innen Klassismus und Rassismus oft überdecken, wird klar, dass es bei reicheren Migrant/innen nicht nur um Klassenverhältnisse geht. Denn sowohl auf der diskursiven, als auch auf der persönlichen Ebene eröffneten sich fast unüberwindbare Widerstände für die Integration in die luxemburgische bürgerliche Gesellschaft.

1

Original auf Französisch. Übersetzt und bearbeitet von JH. ANLux, J-071-71 Expulsions et renvois (I-J), 1935-1939.

2

Legal Status - Requests for Passports and Assistance - Luxembourg. Nansen International Office for Refugees, C1552/448/20A/80620/80165.

3

Bloxham, Donald (2009): The great game of genocide. Imperialism, nationalism, and the destruction of the Ottoman Armenians, 10; Skran, Claudena M. (2011): Refugees in inter-war Europe. The emergence of a regime, 188, 194-196; Watenpaugh, Keith David (2014): Between Communal Survival and National Aspiration. Armenian Genocide Refugees, the League of Nations, and the Practices of Interwar Humanitarianism. In: hum 5 (2), 159–181.

4

ANLux, J-108-0335998, Dumoutier Eliane Louise, Israelian Chabab.

5

Nansen Office, C1552/448/20A/80620/80165.

6

Watenpaugh, 171.

7

ANLux, J-108-0396851, Matcovich Adolphe

Julia Harnoncourt forscht zu zeitgenössischer Geschichte am C2DH 1 Original auf Französisch. Übersetzt und bearbeitet von JH. ANLux, J-071-71 Expulsions et renvois (I-J), 1935-1939. 2 Legal Status - Requests for Passports and Assistance - Luxembourg. Nansen International Office for Refugees, C1552/448/20A/80620/80165. 3 Bloxham, Donald (2009): The great game of genocide. Imperialism, nationalism, and the destruction of the Ottoman Armenians, 10; Skran, Claudena M. (2011): Refugees in inter-war Europe. The emergence of a regime, 188, 194-196; Watenpaugh, Keith David (2014): Between Communal Survival and National Aspiration. Armenian Genocide Refugees, the League of Nations, and the Practices of Interwar Humanitarianism. In: hum 5 (2), 159–181. 4 ANLux, J-108-0335998, Dumoutier Eliane Louise, Israelian Chabab. 5 Nansen Office, C1552/448/20A/80620/80165. 6 Watenpaugh, 171. 7 ANLux, J-108-0396851, Matcovich Adolphe
Julia Harnoncourt
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