Die Handelskammer plädiert für die S. à r. l. simplifiée, um Freiberuflern die Gründung der eigenen Firma zu vereinfachen. Ob sie das richtige Instrument ist, ist nicht unumstritten

Einfach und beschränkt?

d'Lëtzebuerger Land du 20.01.2011

Seit vier Jahren ringen Regierung, Abgeordnete und Staatsrat hartnäckig um eine Reform des Gesetzesrahmens für Handelsgesellschaften, Ausgang ungewiss. Nun legt die Handelskammer wiederum eine neue Idee auf den Tisch. In der aktuellen Ausgabe von Actualité et Tendances schlägt sie eine Firmenstruktur vor, die angehenden Geschäftsmännern und Geschäftsfrauen den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern soll: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Firmenkapital beim Start nur einen Euro beträgt. Die Reaktionen sind gemischt bis verhalten.

„Ein solches Instrument kann uns im Zuge der Krise helfen, die Wachstumsraten zu stützen“, sagt Pierre Gramegna, Direktor der Handelskammer. Luxemburg schneide im internationalen Vergleich schlecht ab, was den Zugang zur Geschäftstätigkeit betreffe; Platz 77 im Ease of doing business-Index der Weltbank, und das vor allem, weil die Prozeduren dauern und die aufzubringenden finanziellen Garantien hoch seien. Luxemburg müsse sich nicht zuletzt auch deshalb bewegen, weil die Nachbarländer, wie Deutschland mit der Mini-GmbH, Frankreich mit dem Statut der Auto-entrepreneurs, Belgien mit der SPRL, und nicht zuletzt Großbritannien mit der Limited solche Firmenformen bereits in ihren Arsenalen führten. Einmal gegründet, können die Firmen überall im europäischen Binnenmarkt tätig werden.

Immer öfter hört man, dass angehende Firmengründer, vom vergleichsweise restriktiven Niederlassungsrecht hierzulande frustriert, überlegen, ihre Gesellschaft im Ausland zu gründen, um dann über den Weg von Filialen oder im freien Waren- und Dienstleistungsverkehr Luxemburger Kunden zu bedienen.

„Wir finden, wer eine Firma in Luxemburg gründen will, der soll dafür die Instrumente vorfinden“, sagen Gramegna und Gérard Eischen, Leiter der Abteilung Unternehmensgründung und -entwicklung der Handelskammer. Das würde nicht nur den Luxemburger Behörden bessere Kontrollmöglichkeiten geben, sondern auch dazu führen, dass in Luxemburg Arbeitsplätze geschaffen und Steuern gezahlt würden, lässt sich ihre Position zusammenfassen.

Dass die hohen Kapitalanforderungen, die Bankgarantie und die damit verbundene Eröffnung eines Firmenkontos, bei der ein Businessplan vorgelegt werden muss, für potenzielle Firmengründer eine hohe Hürde ist, das lehrt Eischen der Alltag im Espace Entreprises, wo diese Problematik thematisiert werde. Besonders für Nichtgebietsansässige erweise sich die Kontaktaufnahme mit dem Luxemburger Bankensystem oft als harte Prüfung. Und die Luxemburger Staatsangehörigen zögen die Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses vor, argumentiert die Handelskammer. Dabei stimmt es nur bedingt, dass es den Luxemburgern besonders an Unternehmergeist mangele: Die überwältigende Mehrheit der in den vergangenen Jahren ausgestellten Handelsermächtigungen wurden laut Statec-Zahlen von Luxemburgern beantragt, ebenso die Zulassungsgesuche für liberale Berufe.

Mit ihrer Initiative will die Handelskammer zudem dem Umstand Rechnung tragen, dass in Luxemburg, wie in der EU insgesamt, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Beschäftigung tragen. Rund 64 Prozent der in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer arbeiten außerhalb der Finanzindustrie, 42 Prozent tun in KMU Dienst. Im Zuge der stetigen Entwicklung des quartären Sektors, also der Informations- und Kommunikationstechnologien, nehme die Zahl der Einmannbetriebe und der Freiberufler zu, hebt Eischen, Hauptautor der Veröffentlichung, hervor: Von 26 621 Luxemburger Firmen beschäftigten 2009 42 Prozent überhaupt keine Angestellten, 33 Prozent der Gesellschaften zählten zwischen einem und neun Angestellten.

Vor allem die wachsende Armee der Freiberufler will die Handelkammer mit der S.à r.l.s. ansprechen. Ihnen soll sie die Möglichkeit geben, das finanzielle Risiko, dem sich die Freiberufler aussetzen, durch eine Firmengründung zu mindern, ohne sie durch zu hohe Kapitalanforderungen zu schrecken. „Es gibt immer mehr Leute, die in ihrem Beruf, ihrem Angestelltenverhältnis Chancen erkennen, wie sie sich selbstständig machen können, Dienstleistungen anbieten können, die der Arbeitgeber braucht“, sagt Eischen. „Pull-Faktor“, nennt er es, wenn Akademiker die Gelegenheit ergreifen möchten, ihre Fähigkeiten als Dienstleistung anzubieten. „Deren Kapital sind ihre grauen Zellen, und sie brauchen, um geschäftlich aktiv zu werden, nicht mehr als einen Laptop“, unterstreicht er. Deswegen sollten sie auch keine 12 500 Euro Startkapital aufbringen müssen. Weil sie es nicht brauchten, werde in diesen Fällen keine Unterkapitalisierung vorliegen, weswegen das Pleitenrisiko nicht steige, argumentiert Eischen.

Dass die jungen, attraktiven Fachkräfte in Designerturnschuhen, die in schicken Bars Cappucino-schlürfend auf ihren – vorzugsweise Apple – Laptops klimpern, das nicht alle freiwillig tun, erkennt Eischen an. Dass Mini-GmbHs und Auto-Entrepreunariat auch Mittel für die Arbeitgeber sind, besagte Fachkräfte von der Lohnliste zu streichen, ohne auf ihre Kompetenzen zu verzichten, beschreibt er mit „Push-Faktor“ – der Entschluss zur beruflichen Selbstständigkeit erfolgt nicht, weil man die wunderbaren Chancen ergreifen will, die sich anbieten, sondern weil es sonst keine Möglichkeiten gibt.

Genau aus diesem Grund kann sich LCGB-Präsident Robert Weber wenig für die Idee begeistern. „Der Trend in Europa, der – man denke an die Arbeitszeitkonten und die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten – auch in Luxemburg zu spüren ist, geht dahin, immer mehr Leute inbox - s cap.

eine Scheinselbstständigkeit zu drängen. Im Transportwesen ist das jetzt schon ein großes Problem. Die ganze Verantwortung für Fahrtzeiten, Waren und so weiter, liegt beim ‚selbstständigen’ Fahrer, während sich die Zentrale, die alles organisiert, aus allen Pflichten stiehlt“, so Weber. Die 12 500 Euro, die derzeit zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hinterlegt werden müssen, „sind nicht die Welt. Außerdem ist dieses Grundkapital auch ein Zeichen dafür, dass der Unternehmer ein Risiko eingeht und Verantwortung übernimmt“, fügt er hinzu.

Ähnlich sieht das auch Rechtsanwalt Yann Baden, der als Konkursverwalter viele Geschäftspleiten abwickelt. Wer die Prozeduren, die zur Geschäftsgründung nötig sind, durchlaufe, beweise zumindest ein gewisses Engagement und müsse seine Fähigkeiten, eine Firma zu leiten, unter Beweis stellen oder aber einsehen, dass er zur Meisterung der auf ihn zukommenden Managementaufgaben externe Hilfe braucht, gibt er zu bedenken. Das gilt seiner Ansicht nach auch für freelance Mikro-Unternehmer. Und: auch die bräuchten ein Startkapital. „Die Fixkosten laufen sofort“, sagt er, „und wenn es auch nur Sozialversicherungsbeiträge sind.“

Schon jetzt sei die Unterkapitalisierung bei vielen Firmen ein Problem; das Startkapital sei meist geliehen. „Wenn dann nicht sofort Einnahmen herreinkommen, entsteht sofort negatives Kapital“, so Baden. Wer die Ausgaben der ersten sechs Betriebsmonate nicht decken könne, ohne dass Geld herreinkommt – dazu zählt auch der eigene Lohn –, dem sagt Baden einen schlechten Start voraus.

„Wir sehen oft, dass Firmen hohe Schulden in Form von ausstehenden Mehrwertsteuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen anhäufen. Man sollte nicht vergessen, dass die Allgemeinheit diese Ausfälle tragen muss, wenn der Staat seine Schulden nicht eintreiben kann“, warnt der Insolvenzabwickler.

„Wer sich selbstständig machen will und das Startkapital einer S.à r.l. nicht aufbringen will, kann das auch en nom propre machen. Wer das nicht will, macht damit eigentlich deutlich, dass er sich dem finanziellen Risiko entziehen will“, so Baden. Er stelle eine Korrelation zwischen mangelhaften Businessplänen und mangelnder Kapitalausstattung fest, sagt er.

Das sind Argumente, die Eischen vom Espace Entreprises der Handelskammer nur bedingt gelten lassen will. Dass bei den meisten Pleiten der Staat als Gläubiger leer ausgeht, sieht er genauso, zieht aber daraus andere Schlüsse. Er fordert deswegen einen Paradigmenwechsel: „Anstelle hoher Hürden bei der Firmengründung sollte diese erleichtert werden, dafür aber die Kontrolle im Nachhinein verschärft werden.“ Ein Beispiel dafür hat er: Eine englische Limited kann über Nacht jeder gründen. Doch die Briten fackeln nicht lange mit solchen Unternehmern, die sich nicht an die Spielregeln halten. Wer seiner jährlichen Informationspflicht beim Firmenregister nicht nachkommt, wird daraus automatisch gestrichen.

Dass S.à r.l.s. einem überhöhten Pleiterisiko ausgesetzt würden, davor warnt auch Herbert Eberhard, Geschäftsführer von Creditreform Luxemburg. Die auf Firmendaten und Bonitätsauskünfte spezialisierte Firmengruppe, die alljährlich dieEntwicklung der Konkurse nicht nur in Luxemburg, sondern in Europa analysiert, beobachtet, dass die Mini-GmbHs, dort wo es sie schon gibt, „überproportional oft kaputt gehen.“ Generell sei nicht die Firmengröße, sondern die mangelnde Kapitalausstattung das Problem. Zudem bestehe das Risiko, dass man Betrügern, die neue Firmen gründen, bevor sie die bestehenden Pleite gehen lassen, dadurch leichtes Spiel ermögliche. 2010 wird in Luxemburg in Punkto Pleiten ein neues Rekordjahr, sagt Eberhard. Über 900 hat sein Unternehmen gezählt, die genauen Zahlen wird er in den kommenden Tagen vorlegen.

„Es gibt eine generelle Tendenz zu solchen Mini-GmbHs in der EU und die ist generell fragwürdig“, meint Eberhard. „Solche Gesellschaften erlauben es zwar vielen Leuten, mit wenig Kapitaleinsatz in die Selbständigkeit zu starten.“ Doch ob sich das im Einzelfall als Segen erweise, bezweifelt er. Die Hürden seien damit nämlich keineswegs überwunden. „Es werden Sicherheiten gefragt, sobald die Firma aktiv wird. Im Zweifelsfall, wenn es um einen angemieteten Schreibtisch oder ein fremdes Telefon geht.“

Oder das Leasingauto, fährt er fort. Weil eine solche Firma derartige Finanzsicherheiten nicht aufbiete, drohe sie schnell nicht als „Mini-“, sondern als „Minder-GmbH“ betrachtet zu werden. Wenn die Gesellschafter im Falle einer Pleite trotzdem haften müssten, böten ihnen solche Firmen außerdem nur beschränkten Schutz vor Konsequenzen auf die privaten Finanzen.

Michèle Sinner
© 2024 d’Lëtzebuerger Land