Die Geschichte der Sozialwahlen in den letzen Jahren ist die Geschichte einer Konzentrationsbewegung. 1998 besiegelten die Sozialwahlen den Untergang der immerhin 80-jährigenAngestelltengewerkschaft Fep. Durch ihre Misswirtschaft und ihren Korporatismus war der bei der Gründung des OGB-L gespaltenen Gewerkschaft das Kunststück gelungen, sich bereits mehr als zehn Jahre vor der Einführung des arbeitsrechtlichen Einheitsstatuts überflüssig gemacht zu haben.
2003 handelten die Sozialwahlen vom Versuch, neben OGB-L und LCGB eine dritte, sich unpolitisch gebende Gewerkschaftszentrale mit nationaler Repräsentativität aufzubauen. Das zu diesem Zweck gegründete Bündnis zwischen der Bankengewerkschaft Aleba und der ADR-Gewerkschaft NGL scheiterte kläglich. Beide Organisationen kandierten dieses Jahr wieder getrennt. Das konnte aber nicht verhindern, dass die NGL als ehemaliger Handwerkerverband aus der Stahlindustrie und ohne die Snep-Angestellten bei der Goodyear auchsonst verschwunden wäre.
Trotz eines im internationalen Vergleich hohen gewerkschaftlichenOrganisationsgrads in Luxemburg darf nicht übersehen werden, dass auch diesmal fast ein Drittel der nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Delegierten auf neutralen bis manchmal gelben Listen kandidiert hatten. In nach dem Mehrheitswahlrecht wählenden Kleinbetrieben waren es sogar zwei Drittel.
Die Umstände, unter denen die Sozialwahlen 2008 stattfanden, schienen eine Fortsetzung der Konzentrationsbewegung begünstigt zu haben. Das Einheitsstatut, unter dem bereits gewählt wurde, stellt die Berechtigung der Sonderstellung kleinerer Berufsverbände in Frage. Und die Finanz- und Wirtschaftskrise lässt viele Berufstätige sicherheitshalber Schutz beiden stärksten Organisationen suchen. So ließe sich vielleicht, neben den immer mehr an den Parlamentswahlkampf erinnernden, aufwändigen Werbekampagnen von OGB-L und LCGB, auch die wieder gestiegene Wahlbeteiligung erklären – sie war bei der Arbeiterkammer 2003 rund fünf Prozentpunkte niedriger als heute bei der Einheitskammer.
Während die noch nicht ausgezählten Berufskammerwahlen eher ein nationales gewerkschaftspolitisches Kräfteverhältnis ausdrücken, werden die Ausschusswahlen von den unterschiedlichen Verhältnissen in Tausenden von Einzelbetrieben beherrscht. Trotzdem zeigt sich, soweit die Ergebnisse bereits vorliegen, dass einer von zwei Delegierten für OGB-L und LCGB kandidierte. In den 20 Betrieben mit den laut Statec meisten Beschäftigten stellen OGB-L und LCGB zusammen sogar neun von zehn Personalvertretern.
Doch auch zwischen den beiden Universalgewerkschaften ist die Konzentrationsbewegung festzustellen. Laut Berechnungen von RTL amDonnerstag steigerte der OGB-L seinen Anteil an den als Gewerkschaftsvertreter ausgewiesenen Delegierten von 51,5 auf 62,5 Prozent. Der Anteil des LCGB fiel dagegen von 30,8 auf 25,2 Prozent. Vielleicht musste die christliche Gewerkschaft so auch einen hohen Preis für ihre im Vergleich zum OGB-L gemäßigtere Haltung in der Index-Frage bezahlen.
Die Sozialwahlen zeigen, dass, was dem OGB-L vor 30 Jahren nicht in einem Sprung gelungen war, nun in kleinen Schritten zu erfolgen scheint: der Weg in Richtung Einheitsgewerkschaft. Auch wenn es wohl noch lange eine LSAP- und eineCSV-nahe Einheitsgewerkschaft geben dürfte.