Extremismus in Europa

Randereignisse

d'Lëtzebuerger Land du 03.05.2013

Es ist ein Modernisierungsschub, der in dieser Dekade Europa und vor allen Dingen die Europäische Union erfasst. Gleichstellung, Liberalität, Wohlstand sind die Grundmaximen des Staatenbunds, die an die Losung „Liberté, Égalité, Fraternité“ der französischen Revolution erinnert, wenn auch die Brüderlichkeit – oder die Solidarität – in Zeiten der Krise gerne vergessen wird. Jeder gesellschaftliche Modernisierungsschub hat Gewinner und Verlierer, eben jene, die vom sozialen Fortschritt profitieren, und andere, die glauben, abgehängt zu werden.

In den vergangenen Wochen trat diese Kluft der gesellschaftlichen Modernisierung in Frankreich offen zutage. Befürworter der Homo-Ehe sahen sich Gegnern gegenüber, die ihrer Argumenta-tion gegen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in der Familienpolitik nicht mehr auf Argumente bauten, sondern zu radikalen und extremistischen Mitteln griffen. Dabei ist diese Gleichstellung kein Angriff auf die heterosexuelle Ehe, denn deren Bestand und deren Wesen wird durch die Homo-Ehe weder angetastet noch abgeschafft. Der gesellschaftliche Fortschritt durch die Gleichheit homosexueller Ehepaare schränkt heterosexuelle Paare in ihrer Ehe nicht ein.

Diese Transformationen sind Zeiten, in denen der politische und gesellschaftliche Radikalismus und Extremismus erstarkt. Feindbilder werden konstruiert, Klischees bedient, Schreckgespenste aufgezeigt, um Stimmung zu machen. Dabei ist immer das Gegenmoment bedeutend: Verlangt die so genannte gesellschaftliche Mitte nach liberalen Grundsatz-Entscheidungen, dann erstarkt der konservative Extremismus. Und umgekehrt. In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt derzeit es verschiedene Strategien, diesen Extremismus zu bekämpfen. Rumänien negiert das Problem, Ungarn ergibt sich und Deutschland versucht, ihm mit rechtsstaatlichen Mitteln beizukommen.

Viele Rumänen betrachten die Mitgliedschaft ihres Landes in der Europäische Union als eine Art Dividende für den generationenlangen Kampf Rumäniens gegen die Türken und Osmanen vom Mittelalter bis in die Neuzeit hinein. Daraus leiten die Bürgerinnen und Bürger für sich und ihre Gemeinschaft ab, dass Europa kein Recht hat, sich in die Politik des Landes einzumischen. Politik, das ist in Rumänien ohnehin nur ein Ding einer elitären Oberschicht, die das Land nach eigenem Gusto gestaltet und verwaltet. Extremistische Tendenzen zeigen sich in Rumänien vor allem in Rassismus und hier insbesondere in der Ausgrenzung der Roma.

Zwar garantiert die rumänische Verfassung von 1991 allen Rumänen Rechtsgleichheit „ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität, der ethnischen Herkunft“ und steht die explizite Diskriminierung von Roma auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt seit einigen Jahren unter Strafe, die Mehrheitsgesellschaft verfolgt jedoch eine Marginalisierung der Minderheit. In einer Umfrage aus dem Jahr 2009 befürwortet die Hälfte der befragten Rumänen eine obligatorische, staatlich kontrollierte Geburtenbeschränkung von Roma und jeder Dritte der Befragten glaubte, dass Roma am besten am Rande der Gesellschaft leben sollten. Staatspräsident Traian Băsescu bezeichnete 2007 eine Journalistin als „stinkende Zigeunerin“.

Auch heute positioniert sich die rumänische Regierung nicht eindeutig zur Gleichstellung der Roma im Land. Auch wenn sie Gesetze erlassen hat, um Minderheiten zu schützen, geschah dies hauptsächlich um europäischen Ansprüchen zu genügen, denn um tatsächlich Minderheitenrechte zu gestalten. Das Politikfeld hat Bukarest längst aufgegeben und überlässt die Gesellschaft sich selbst.

In Deutschland geschieht Einstehen gegen Extremismus reflexartig. Man weiß, es ist ein schmaler Grad, gegen Extremismus einzustehen, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu wahren und dem politisch Andersdenkenden zu gewähren, zu allererst die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit. Mit zwei Prozessen nähert sich Deutschland dem Thema. Da ist der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) der kommende Woche in München beginnen wird und das Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Letzteres ist ein abstrakter Prozess, der wenig Raum für Emotionen und zur eigenen rechtschaffenen Verortung im politischen System bietet. Dazu muss nun der NSU-Prozess herhalten. Die schwierigste Frage ist, ob die NSU eine terroristische Vereinigung war und eine Verurteilung nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches in Betracht kommt. Eine solche Vereinigung muss mindestens drei Personen umfassen, eine feste Organisationsstruktur und einen gemeinsamen Organisationswillen haben. Dieser Nachweis muss in einem Indizienprozess gelingen. Denn zwei der drei NSU-Mitglieder sind tot und die Hauptangeklagte Beate Zschäpe schweigt.

Leichter ist es, sie wegen schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord zu belangen. Als Zschä-pe die Zwickauer Wohnung in Brand steckte, befand sich eine 89-jährige Frau in der Nachbarwohnung. Durch die Verpuffung hatte sich eine Wand so verschoben, dass sie hätte einstürzen und die Nachbarin töten können. Zschäpe ist längst vorverurteilt – durch die Berichterstattung in den Medien. Vielleicht schreibt der NPD-Verbotsprozess fest, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung eines Staates „aushalten“ können muss, wo Grenzen zu ziehen sind – im Kampf gegen jedweden Extremismus.

Martin Theobald
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