Wer darf abstimmen?

Vermasselte Gelegenheit

d'Lëtzebuerger Land du 27.01.2005

Die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags steht unter keinem guten Stern. Erst gab es endlose Kontroversen über das Verfahren (parlamentarische Zustimmung und/oder Referendum), dann über den  geeigneten Zeitpunkt und schließlich über die Frage, ob EU-Ausländer  daran teilnehmen können oder nicht. Nachdem die Regierung sich für eine Volksbefragung  parallel zu der parlamentarischen Ratifizierung ausgesprochen hatte und sich auf den 10. Juli einigte, stand die Festlegung des Wählerkorps noch aus. Im Prinzip war man entschlossen, den EU-Ausländern die Teilnahme zu ermöglichen. Allerdings sollte sich  sehr schnell herausstellen, dass es mit guten Vorsätzen alleine nicht getan ist, da die Modalitäten von Wahlen und Volksbefragungen strikten gesetzlichen Auflagen und zeitlichen Vorgaben (so wird die Eintragung auf die Wählerlisten 18 Monate vor dem jeweiligen Urnengang endgültig abgeschlossen) unterworfen sind. Zusätzlich gibt es auch noch ein enges Korsett von verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Das Festival der Peinlichkeiten ging aber munter weiter. Zu den Leidtragenden gehören nicht nur die EU-Ausländer, sondern auch der Staatschef. Bei seiner Neujahrsansprache hatte Großherzog Henri noch voll der  Begeisterung über Europa angekündigt, er werde sich am Referendum beteiligen und selbstverständlich für den Verfassungsentwurf stimmen. Er wurde aber eines besseren belehrt, als ihm unverblühmt kundgetan wurde, er gehöre überhaupt nicht zum auserwählten Kreis der Wahlberechtigten. Seine Berater scheinen nichts von Prinzip der Gewaltentrennung gehört zu haben und auch die Regierung hat es versäumt, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass sein verfassungsrechtlicher Status ihn von der Teilnahme an Volksbefragungen ausschließt, ge-nau wie er gefälligst Abstand zu nehmen hat von der Beteiligung an Urnengängen. Ein gelungener Versuch, die Monarchie in Diskredit zu bringen, beabsichtigt oder nicht, dies sei dahingestellt! Die Stunde der Ernüchterung kam am 18.Januar, zwei Tage bevor das Parlament sich reichlich spät mit den Modalitäten des Referendums  befasste. Der Staatsrat verabschiedete ein Gutachten über „la définition du corps électoral" des EU-Verfassungsreferendums. Das von der Regierung be-an-tragte Gutachten fiel gleich in mehrfacher Hinsicht vernichtend aus, weil ganz offensichtlich versäumt wurde, die sich aufdrängenden Verfassungsänderungen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Fazit: die Zeit reicht nicht mehr aus, um die in der Verfassung vorgegebene Umgrenzung des Wählerkorps für die Zwecke des Referendums auf EU-Ausländer auszudehnen, ganz zu schwei-gen von der genauso notwendigen Abänderung des Wahlgesetzes von 2003, die Zeitspanne zwischen der Eintragungsfrist auf die Wählerlisten und dem jeweiligen Urnengang in vertretbare und halbwegs vernünftige Dimensionen festzulegen, wie von Déi Gréng gefordert. Ihr Abgeordneter Felix Braz hat ei-nen Gesetzesvorschlag nachgereicht, der zeigt, dass mit etwas gutem Wil-len es doch noch möglich wäre, die Beteiligung der EU-Ausländer am Referendum zu ge-währ-leis-ten, und zwar unter Berufung auf Artikel 9 der Verfassung, der vorsieht, dass die Ausübung von politischen Rechten per Gesetz auf Nicht-Luxemburger ausgedehnt werden kann. Aber das was wünschenswert ist, ist noch längst nicht möglich, ein Armutszeugnis sondergleichen für die Mehrheit. Der Staatsrat hat diese Alternative überhaupt nicht berücksichtigt und nur die Beteiligung von luxemburgischen Staatsbürgern am Referendum für zulässig erklärt, weil er nur Artikel 51 der Verfassung für relevant hält: "Tant l'emplacement du texte constitutionnel en cause que son rapprochement avec les articles 52 et 53  plaident donc en faveur de la conclusion que seuls les électeurs valablement inscrits sur les listes électorales pour les élections législatives sont juridiquement habilités à participer à un référendum organisé sur base de l'article 51 (7) de la Constitution." Er geht sogar noch einen Schritt weiter: "Pourrait-il d'ailleurs en être différemment, surtout lorsqu'il est prévu d'appeler les électeurs à se prononcer sur un traité comportant transfert de droits souverains du niveau national vers une organisation internationale?" Schade nur, dass dieser konstitutionelle Konservatismus, besonders ausgeprägt im nationalistischen Lager (CGFP und ARD), die Kluft zwischen "pays légal" und "pays réel" vergrößert!

Mario Hirsch
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