Seit zehn Jahren bastelt die Regierung an einem neuen Scheidungs-recht. Immerhin: Für die Homoehe gibt es nun einen Fahrplan

Volldampf voraus?

d'Lëtzebuerger Land du 08.02.2013

Optimismus zahle sich eben doch aus, sagte ein erfreuter Felix Braz im Gespräch mit dem Lëtzebuerger Land nach der Sitzung der parlamentarischen Justizkommission am Mittwoch. Erfreut deshalb, weil es, wie der grüne Abgeordnete betonte, in einem „guten Ambiente“ und „fast einstimmig“ gelungen sei, zwischen den verschiedenen Parteien einen Konsens in der Vorgehensweise um die Homoehe zu finden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte Justizminister François Biltgen schon vor gut zwei Jahren hinterlegt, danach war der Prozess ins Stocken geraten. Unter anderem weil mit der Frage der Homoehe die Adoption verknüpft ist, die CSV diese aber lieber ausklammern wollte. Im Herbst legte der Staatsrat zwei Gutachten vor – und beharrte darauf, die Adoption gemeinsam mit der Homoehe zu klären. In der Justizkommission war diese Lesart des Rats nun Gegenstand der Beratungen – und die Parteien einigten sich quer durch die Bank darauf, zunächst den Gesetzentwurf zur Homoehe voranzutreiben. „Mit etwas Glück schaffen wir es bis zur Sommerpause“, so Braz. Die politisch heiklere Frage der Adoption soll „parallel diskutiert werden“.

Wer nun auf eine rasche Gleichstellung von homosexuellen- und heterosexuellen Paaren bei der Adoption hofft, freut sich indes zu früh. Nicht die Adoption „plenière“, sondern lediglich die Adoption „simple“ werde analysiert, stellte der Justizminister im Gespräch mit RTL-Radio am selben Tag klar. Das ist sprachlich nur ein kleiner, aber juristisch ein großer Unterschied. Bei einer einfachen Adoption bleiben die biologischen Eltern weiterhin die juristischen Eltern des Kindes. Bei einer Volladoption werden alle juristischen Bezüge zu den biologischen Eltern aufgegeben. Ein adoptiertes Kind würde somit zum rechtmäßigen Erben seiner Adoptiveltern.

Biltgen und seine Partei dürften mit dem Kompromiss, der sogar von der ADR mitgetragen wird, erfreut sein, schließlich entspricht er so ziemlich haargenau dem, was im Regierungsabkommen der schwarz-roten Koalition steht. Dass man die Frage der Adoption im Sinne des Kindes prüfen werde, stand sogar im Wahlprogramm der CSV von 2009.

Allerdings hatte Biltgen schon früh deutlich gemacht, dass er einer völligen Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren beim Adoptionsrecht ablehnend gegenübersteht. Angeblich, weil es nicht um das „Recht der Erwachsenen an einem Kind“, sondern um die „Rechte der Kinder auf Eltern“ gehe müssen.

Es war im Herbst 2009, als der Justizminister von der Nationalen Ethikkommission das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten erhielt: Darin sprachen sich die Ethikexperten, ganz im Sinne der CSV, gegen die Möglichkeit aus, homosexuellen Paaren- sowie Einzelpersonen- das Volladoptionsrecht zuzugestehen.

Anders die Ombudsfrau für Kinderrechte, die in in ihrer Stellungnahme weiter gegangen war und den Aspekt der Eignung der zukünftigen Adoptiveltern, ein Kind groß zu ziehen, in den Mittelpunkt gerückt hatte. Die wenigen Studien, die es zu Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien gibt, weisen darauf hin, dass Kinder von so genannten Regenbogenfamilien es nicht schlechter haben als Kinder, die in heterosexuellen Familien aufwachsen und sie nicht in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert werden. Eine Studie der Universität Bamberg, die das Bundesjustizministerium in Berlin 2009 in Auftrag gegeben hatte, fand heraus, dass diese Kinder sogar ein signifikant höheres Selbstwertgefühl auszeichnete als Kinder in heterosexuellen Partnerschaften.

Den Justizminister beeindrucken diese Erkenntnisse wenig, gegenüber RTL-Radio unterstrich er seine Präferenz für die Adoption simple.

Trotzdem: Dass sich die Betroffenen weiter gedulden müssen, bis sie wirklich gleichgestellt sind, ist für die Grünen um Felix Braz gleichwohl ein Erfolg. Er sei froh darüber, dass die Stimmung in Luxemburg rund um die Diskussion der Homoehe „so sachlich“ geblieben sei, stellte der Grüne auf einer Pressekonferenz seiner Partei zum selben Thema am Dienstag erleichtert fest. Tatsächlich sind Massendemonstrationen wie in Frankreich, wo Konservative, Christen, Muslime, Fundamentalisten, aber auch Anhänger des rechtsextremen Front national in bemerkenswerter Einigkeit gegen den vom sozialistischen Präsidenten François Hollande versprochenen „Mariage pour tous“ marschierten, hierzulande ausgeblieben.

Mit einer baldigen Einigung in der Frage der Homoehe ist dann vielleicht auch der Weg geöffnet, ein weiteres größeres Reformvorhaben abzuschließen. Der Grüne Braz warnte zwar davor, es so darzustellen, als habe die Homoehe einen Fortgang blockiert. Fakt ist aber, dass im Mai 2013 die Scheidungsreform ihren zehnten Geburtstag feiern wird – unvollendet, denn das entsprechende Gesetz ist noch immer nicht verabschiedet. An dem Projekt hängt, neben anderen, die Modernisierung des Erbrechts und des elterlichen Sorgerechts. Noch im Frühjahr 2012 hatte es so ausgesehen, als seien die meisten strittigen Punkte im Parlament geklärt gewesen, aber dann kamen auch dort die Beratungen zum Erliegen.

Grund hierfür waren Differenzen vor allem in zwei Punkten: die Schuldhaftigkeit im Falle einer Scheidung und die daraus resultierenden Unterhaltsansprüche und Rentenrechte. Und zwar über alle Parteigrenzen hinweg. Der Vorschlag des damaligen Justizministers Luc Frieden von 2003 sah vor, das Schuldprinzip ganz abschaffen. Aber nachdem zunächst Einigkeit darüber zu herrschen schien, mauerten plötzlich die Anwälte, und auch die Frauenorganisationen befürchteten Nachteile für geschiedene Frauen, etwa in Unterhaltsfragen bei ehelicher Gewalt. Die DP, anfangs für die Abschaffung des Schuldprinzips, wollte nichts mehr davon wissen. Es war Xavier Bettel, der sich mit einem Mal zum Verfechter des Schuldprinzips aufschwang.

Man sei sich damals in den „wesentlichen Punkten einig gewesen“, erinnerte sich der CSV-Abgeordnete Paul-Henri Meyers, aber wegen des Streits um das Schuldprinzip habe man die Angelegenheit an das Justizministerium zurückgegeben. Dieses sollte das belgische Modell studieren. In Belgien wurde das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip 2007 abgeschafft, das heißt, eine Ehe kann geschieden werden, wenn einer oder beide Ehepartner sie als gescheitert ansieht. Wer dafür verantwortlich ist, spielt keine Rolle. Ganz abgeschafft ist die Schuldfrage im belgischen Recht aber nicht, sie taucht im Unterhaltsrecht wieder auf. Der Ehepartner, der durch sein Verhalten die Fortsetzung des gemeinsamen Ehelebens unmöglich gemacht hat, verliert den Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Experten befürchteten daher, ist, dass auf dieser Ebene die altbekannten „Rosenkriege“ wieder geführt werden könnten.

Doch auf Nachfrage des Land, was nach mehreren Monaten bei der Analyse herausgekommen sei, heißt es aus dem Ministerium, man habe gar kein Dossier weitergeleitet bekommen. Folglich sei die Reform des Scheidungsgesetzes noch immer ein Dossier der Justizkommission. Man würde sich „selbstverständlich mit dem Antrag“ befassen, „falls die Justizkommission (...) das Justizministerium mit einer spezifischen Prüfung dieser Gesetzesvorlage befassen würde“, so die verwirrende Antwort. Berichterstatterin Christine Doerner verwies ebenfalls darauf, das Ministerium prüfe derzeit die belgische Lösung.

Wenn es aber nicht das Ministerium ist, an wem es liegt es dann, dass eine der größten Reformen der CSV-LSAP-Regierung zehn Jahre später noch immer nicht fertig ist? Die Zeit wird knapp. Die Justizkommission hat noch andere große Aufgaben vor sich, darunter die komplizierte Reform des Strafvollzugs. Wenn, wie von Minister Biltgen angepeilt, der Termin von September 2013 eingehalten werden soll, muss die Kommission ordentlich Gas geben. Ihre Mitglieder tagen schon jetzt mehr als einmal pro Woche, oft zwei-, manchmal dreimal. Der CSV-Abgeordnete Paul-Henri Meyers ist daher skeptisch. Er zweifelt daran, die Scheidungsreform bis zur Sommerpause dem Plenum vorlegen zu können. Danach aber wird es erst recht eng: 2014 sind Wahlen, ab Frühjahr dürfte der Wahlkampf die politische Agenda bestimmen. Vielleicht ein Ansporn für die CSV, endlich auch dieses Dossier abzuschließen?

„Wenn wir konzentriert arbeiten, können wir auch die Scheidungsreform bis zum Ende der Legislaturperiode über die Bühne bringen, schätzt Felix Braz: „Ich bleibe Optimist.“

Ines Kurschat
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