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Nationale Wirtschaft 5 Min. Lesezeit

Handelsspannen

Wie lassen sich die Anzahl und die Qualität der Tarifverträge in Luxemburg steigern?

Erschienen in Ausgabe Mai 2024
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Die Richtlinie von 2022 über einen angemessenen Mindestlohn in der Europäischen Union sieht vor, den Anteil der Arbeitnehmer, die unter einen Tarifvertrag fallen, auf 80 Prozent zu erhöhen. Mit einer Tarifbindung von 59 Prozent ist Luxemburg derzeit noch weit von diesem Ziel entfernt.

Die auf Initiative des EU-Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit (LSAP), verabschiedete Richtlinie betrachtet die Aushandlung von Tarifverträgen als Mittel, um den Teufelskreis der Armut trotz Arbeit zu durchbrechen. Die Richtlinie unterstreicht, dass in Ländern mit einer hohen Tarifbindung der Anteil der Niedriglohnempfänger tendenziell geringer und die Mindestlöhne höher sind.

Jeder EU-Mitgliedstaat, der die Schwelle von 80 Prozent nicht erreicht, muss einen nationalen Aktionsplan erstellen, um den Geltungsbereich von Tarifverträgen zu erweitern. Im Falle Luxemburgs sollten mehrere Ansätze geprüft werden, um die Anzahl der ausgehandelten Tarifverträge zu erhöhen und deren Qualität zu verbessern.

Branchenverhandlungen

Tarifverträge können auf Unternehmensebene oder branchenweit zwischen Gewerkschaften und Unternehmen bzw. Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. In Luxemburg bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Der Abdeckungsgrad ist in der öffentlichen Verwaltung und im Bildungswesen, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Verkehrswesen sowie im Baugewerbe hoch bis sehr hoch. Im Handel, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in anderen Dienstleistungsbereichen ist er hingegen gering bis sehr gering.

Eine erhebliche Steigerung des Abdeckungsgrads der Tarifverträge erfordert zwangsläufig die Aushandlung neuer Tarifverträge auf Branchenebene. Tatsächlich messen die europäischen Länder, deren Abdeckungsquote über 80 Prozent liegt, den branchenbezogenen oder branchenübergreifenden Verhandlungen bei der Regelung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen große Bedeutung bei. Insbesondere in Branchen, die durch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen gekennzeichnet sind, wie beispielsweise im Handel oder im Hotel- und Gaststättengewerbe, erweisen sich Verhandlungen über Branchentarifverträge, die vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt wurden, als bevorzugter Weg.

Gemäß dem luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Initiative ergreifen und die Aufnahme von Verhandlungen beantragen. In diesem Fall ist die angerufene Partei verpflichtet, die Verhandlungen aufzunehmen. Diese Bestimmung wird unserer Meinung nach häufig fälschlicherweise so ausgelegt, als gelte sie ausschließlich auf Unternehmensebene. Tatsächlich lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht a priori ableiten, dass ihre Anwendung auf Branchenebene ausgeschlossen ist. Sie könnte daher als Hebel dienen, um die Verhandlungen auf Branchenebene wieder in Gang zu bringen.

Verhandlungsgeschick

In der Praxis scheitern Branchen-Tarifverhandlungen jedoch häufig daran, dass es auf Arbeitgeberseite keinen verhandlungsbereiten Ansprechpartner gibt. Eine Reihe von Arbeitgeberverbänden ist nämlich der Ansicht, dass sie nicht dazu berufen sind, zu verhandeln, und positionieren sich als reine Lobbyorganisationen oder als Dienstleister für ihre Mitglieder.

Im Gegensatz zu den für Gewerkschaften geltenden Rechtsvorschriften regelt das Gesetz die Rolle der Arbeitgeberseite bei Tarifverhandlungen nur in sehr geringem Umfang. Um die Verhandlungsfähigkeit der Arbeitgeberverbände zu gewährleisten, sollte man vielleicht in Erwägung ziehen, die Bestimmungen für Arbeitgeberverbände an die für Gewerkschaften geltenden Bestimmungen anzugleichen und sie gleichzeitig an ihre Besonderheiten anzupassen? Ein weiterer Ansatz könnte darin bestehen, für bestimmte Wirtschaftssektoren Verhandlungsmandate an die Handelskammer oder die Handwerkskammer zu übertragen, bei denen die Mitgliedschaft obligatorisch ist. In Österreich ist beispielsweise die Wirtschaftskammer, bei der ebenfalls eine Pflichtmitgliedschaft besteht, an den Tarifverhandlungen beteiligt.

Auch die Zahl der Arbeitnehmer, die innerhalb der verschiedenen Unternehmen unter einen Tarifvertrag fallen, ist zu berücksichtigen. Das Statec schätzt den Abdeckungsgrad im Finanz- und Versicherungssektor auf lediglich
52 Prozent, obwohl es in diesem Sektor allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gibt. Das Statistikamt erklärt diese Situation damit, dass zahlreiche Beschäftigte in diesen Bereichen als „ Führungskräfte “ eingestuft werden, wodurch sie automatisch vom Geltungsbereich des Tarifvertrags ausgeschlossen sind. Die Gewerkschaften kritisieren häufig die missbräuchliche Einstufung von Beschäftigten in diese Kategorie und verweisen dabei auf das Vorhandensein von „ falschen “ Führungskräften. Eine Bestimmung des Arbeitsgesetzbuchs, die etwas unbeachtet bleibt, gibt den Gewerkschaften jedoch die Möglichkeit, diese Einstufung anzufechten und die Wiedereingliederung von Beschäftigten in den Tarifvertrag zu fordern, die die gesetzlich vorgesehenen Kriterien nicht erfüllen. Darüber hinaus können sie „echte“ Führungskräfte ausdrücklich in den Tarifvertrag aufnehmen oder einen spezifischen Tarifvertrag für diese Gruppe aushandeln. Die Wiederbelebung dieser gesetzlichen Bestimmung könnte den Abdeckungsgrad der Beschäftigten im Finanzsektor und darüber hinaus verbessern.

Günstigkeitsprinzip

Tarifverhandlungen sind kein Selbstzweck. Sie zielen darauf ab, die Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu verbessern. Gemäß dem im Arbeitsgesetzbuch verankerten Günstigkeitsprinzip ist eine tarifvertragliche Bestimmung, „die gegen Gesetze und Verordnungen verstößt, nichtig, es sei denn, sie ist für die Arbeitnehmer günstiger“. Mit anderen Worten: Eine Abweichung vom Gesetz muss eine Verbesserung für die Arbeitnehmer mit sich bringen. Um die Qualität der ausgehandelten Tarifverträge sicherzustellen, erscheint es angebracht, den Grundsatz der Begünstigung bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wieder in den Vordergrund zu rücken. Dies erfordert Überlegungen zu den rechtlichen Mitteln, über die diese Organisationen verfügen, aber auch zur im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Überprüfung der Übereinstimmung der Tarifverträge mit dem Gesetz. Insbesondere sollte die Einhaltung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den tarifvertraglichen Bestimmungen überprüft werden.

Eine verstärkte Überwachung des Stands der Tarifverhandlungen und ihrer Entwicklung durch die staatlichen Behörden sowie die Forschung zum Entstehungsprozess und zum Inhalt von Tarifverträgen können dazu beitragen, die Qualität der geschlossenen Vereinbarungen zu verbessern und eine für Tarifverhandlungen förderliche Sozialkultur zu schaffen. Dies setzt in erster Linie voraus, dass die Tarifverträge zugänglich gemacht werden. Derzeit sind Tarifverträge nämlich nicht öffentlich zugänglich, es sei denn, sie werden für allgemeinverbindlich erklärt. Daher ist es notwendig, ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Tarifverträge einzurichten sowie einen detaillierten Jahresbericht über die Tarifverhandlungen zu veröffentlichen, nach dem Vorbild der vom französischen Arbeitsministerium herausgegebenen Jahresberichte „Bilans de la négociation collective“. Darüber hinaus könnte die Einführung eines Gütesiegels für Unternehmen, die einen Betriebs-Tarifvertrag abgeschlossen haben oder einem Branchentarifvertrag beigetreten sind, als Anreiz für Verhandlungen dienen. Die Stärkung der Tarifverhandlungen kann ein Mittel sein, um dem Anstieg sozialer Ungleichheiten entgegenzuwirken und gleichzeitig den Raum für Bürgerschaft und Demokratie am Arbeitsplatz zu erweitern. Die Ausweitung des Bereichs der Tarifverhandlungen erscheint somit als Gegenmittel zum Aufschwung des autoritären Populismus.

Nicole Kerschen ist Juristin und Ehrenforscherin am CNRS. Adrien Thomas ist Politikwissenschaftler und Forscher am LISER