Zur Einleitung könnte man von einem kleinen, allzu reichen Land sprechen, das unter der Last seiner eigenen Widersprüche zusammengebrochen ist. Man könnte anhand von Zahlen die zerstörerischen Auswirkungen des Immobilienmarktes auf den „sozialen Zusammenhalt“ aufzeigen. Man könnte „Schuldige“ an den Pranger stellen, die obszöne Bereicherung privater Bauträger ansprechen, die Inkompetenz der Kommunalverwaltungen, die Klientelpolitik der Bürgermeister, die Grundbesitzer, die im analen Stadium der Hortung stecken geblieben sind, die Einheimischen, die sich an ihren CO₂-belasteten Albtraum der Vorstadt klammern, die Geldpolitik, die dazu führt, dass Ersparnisse in Immobilien fließen, die Pedanterie der Umweltbehörde, die mit steuerlichen Steroiden vollgepumpten Miteigentümer, die Inkonsequenz der Politik, die über die „Wohnungskrise“ klagt, sich aber weigert, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen…
Man könnte auch die Parlamentsarchive durchforsten und feststellen, dass in Krisenzeiten die Tabus des Privateigentums durchbrochen wurden. Was immer undenkbar und undurchführbar erschienen war, konnte nun in Betracht gezogen und in die Praxis umgesetzt werden. Im Frühjahr 1946, als ein Teil des Landes noch immer in Trümmern und Asche lag (siehe Seiten 26–27), beschloss die Kammer die Einführung einer „monatlichen Ausgleichsabgabe zulasten der Personen, die in Gebäuden wohnen, die im Hinblick auf ihren Bedarf unzureichend belegt sind“. Das Gesetz ging sogar noch weiter und übertrug den Schöffenkollegien die Befugnis, „Gebäude und Gebäudeteile zu beschlagnahmen, die unbewohnt sind oder nur zum Schein bewohnt werden, die als Wohnraum dienen sollen oder leicht für diese Zwecke hergerichtet werden können“. Die Wirkung dieses Gesetzes war „ein erzwungenes Mietverhältnis“, wobei die Gemeindeverwaltung als „Vermittler“ fungierte. Während der parlamentarischen Debatte erinnerte der Berichterstatter Lambert Schaus (CSV) daran, dass das Eigentumsrecht kein absolutes Recht sei, sondern durch das „Gemeinwohl“ eingeschränkt werde. Die Enteignungen hatten jedoch eine stark nationalistische, ja sogar revanchistische Konnotation, da sie vor allem gegen die „Unbürgerlichen“ (d. h. ehemalige Kollaborateure) sowie gegen „feindliche Staatsangehörige“ gerichtet waren. (Unter den Abgeordneten warf dieser letzte Punkt einige Fragen auf, die der christlich-soziale Ministerpräsident Pierre Dupong zu klären versuchte: „Italien ist kein feindliches Land mehr. Aber wir unterscheiden natürlich zwischen ihnen und den italienischen Faschisten. Diese betrachten wir als Feinde.“)
Im Jahr 1961 führte die Regierung die umfangreichste Enteignungsaktion seit dem Verkauf des Staatsvermögens im Jahr 1797 durch. Der Staat verschaffte sich die für seine europäischen Ambitionen notwendigen Grundstücke und sicherte sich gegen „eine angemessene Entschädigung“ die Kontrolle über 360 Hektar auf dem Kirchberg-Plateau. In einem Land, das von einem tief verwurzelten Bodenbesitzdenken geprägt ist, war dies ein beispielloser Akt politischen Willens. In der Begründung hieß es: „Es ist nur gerecht, dass die Verwaltung, die den Mehrwert geschaffen hat [durch den Bau der Roten Brücke und der Autobahn], davon profitiert und dass sich die Eigentümer nicht auf ihre Kosten bereichern.“ Um den Charakter der Enteignung als „im öffentlichen Interesse“ zu begründen, verwies die Regierung nicht nur auf die Schaffung einer „materiellen Grundlage für ihre Hauptstadtpolitik“, sondern auch die Notwendigkeit, „eine große Anzahl von Wohnsiedlungen für Privathäuser“ zu errichten: „ Die Bereitstellung einer beträchtlichen Fläche für Privatpersonen wird dem übermäßigen Anstieg der Preise für Baugrundstücke am Stadtrand energisch Einhalt gebieten und somit zur Stabilisierung des Immobilienmarktes beitragen “.
Die Liste ließe sich fortsetzen: Im Juni 1919, als das Land gerade vier Jahre der Entbehrungen hinter sich hatte, wurden durch einen Noterlass Mietschiedsgerichte eingeführt, um die Mieter vor überzogenen Forderungen der Vermieter zu schützen. Im April 1982, als Arbed in die Krise geriet, beschloss die Regierung, alle gewerblichen Mietverträge für zwei Jahre einzufrieren. Im Mai 2020 wurde ein vorübergehender Stopp aller Mietsteigerungen verhängt, um „die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Situation von Menschen mit geringem Einkommen abzumildern“.
Abschließend könnte man eine Prognose wagen. Doch das Besondere an der Geschichte, in die Europa gerade eingetreten ist, ist ihre Unvorhersehbarkeit. Unsere Abhängigkeit vom Erdgas ermöglicht es Putin, seinen Krieg zu finanzieren. Ein Embargo zu verhängen, würde jedoch das Risiko bergen, zahlreiche Haushalte in eine Energiearmut zu stürzen. Man sollte die kommenden Monate nutzen, um sich auf einen Winter 2022–2023 vorzubereiten, der sich als kalt ankündigt. Das Land könnte eine allgemeine Mobilmachung verhängen, mit dem Ziel, in kürzester Zeit möglichst viele Kellerdecken und Dachböden zu dämmen. Auch wenn eine solche Kampagne zur thermischen Dämmung nicht gerade heroisch ist, hat sie doch den Vorteil, dass sie effizient ist – sowohl um die russische Kriegsmaschinerie zu bremsen als auch um die globale Klimakatastrophe einzudämmen.