Wie jedes Jahr hat der Rechnungshof die Finanzlage der politischen Parteien geprüft. In diesem Jahr wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt. Wie im Gesetz vom 21. Dezember 2007 festgelegt, wurde die Obergrenze von 80 Prozent öffentlicher Zuwendungen an den Gesamteinnahmen von allen eingehalten. Die ADR, Déi Gréng und Fokus liegen am nächsten daran (alle drei bei 75 Prozent). Déi Lénk (58 Prozent) befindet sich am anderen Ende der Skala.
Der Rechnungshof weist jedoch auf einige Unregelmäßigkeiten hin, deren Behebung er fordert. Der Hauptvorwurf betrifft mangelnde Transparenz bei Spenden. Diese (in Form von Sach- oder Geldspenden) müssen systematisch in einer Aufstellung aufgeführt werden, wobei der Spender anzugeben ist. Die Liste der Spender, die mehr als 250 Euro gespendet haben, muss zudem dem Premierminister und dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer übermittelt werden. Diese Unterlagen fehlen jedoch regelmäßig oder sind unvollständig.
Der Unterschied zwischen Spenden und Mitgliedsbeiträgen sollte deutlicher herausgestellt werden, stellt der Rechnungshof fest. Einige Parteien verlangen einen festen Betrag für die Mitgliedschaft, während andere einen sehr niedrigen Beitrag vorsehen, der anschließend nach Ermessen der Mitglieder erhöht werden kann. Wenn dieser die Grenze von 250 Euro überschreitet, ist der Beitrag als Spende zu betrachten.
Der Gerichtshof weist zudem darauf hin, dass ausschließlich Spenden von natürlichen Personen zulässig sind. Spenden von anonymen Personen, juristischen Personen, Vereinen, Vereinigungen oder Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind verboten. So wurde beispielsweise „Déi Lénk“ gerügt, weil die Organisation bei Schulungen oder Konferenzen anonyme Spenden in „Spendenboxen“ oder über Payconiq entgegengenommen hatte. Die LSAP wiederum erhielt im vergangenen Jahr eine Spende von einer juristischen Person, die sie anschließend zurückzahlen musste.
Eine besondere Anmerkung betrifft die Preisnachlässe und unentgeltlichen Überlassungen, von denen die politischen Parteien beispielsweise bei der Buchung von Räumlichkeiten oder Ausrüstung profitieren konnten. Der Gerichtshof stellte fest, dass diese Vergünstigungen zwischen fünf und dreißig Prozent lagen. Wenn diese Vorzugspreise und Leihgaben über das hinausgehen, was im Rahmen der üblichen Geschäftspraxis gewährt wird, darf die Partei diese Bedingungen nicht akzeptieren.
Ein Sonderbericht des Rechnungshofs wird sich mit der Finanzierung der Piratenpartei befassen; laut dem „Tageblatt“ soll dieser am 26. Januar im Ausschuss behandelt werden. In den letzten Jahren war die Partei wegen ihrer schlampigen Finanzführung in die Kritik geraten. Die „Malt“-Affäre hatte sie sogar sehr ernsthaft erschüttert.