Werfen wir noch einmal einen Blick in den Katalog zur Robert-Brandy-Ausstellung im Nationalmuseum für Geschichte und Kunst, die noch bis zum 28. November zu sehen ist. Nicht weniger als zwanzig Seiten sind darin der Frage nach der Unabhängigkeit des Künstlers gewidmet, genauer gesagt seiner beruflichen Situation. Wie Robert Brandy zum ersten professionellen Künstler in Luxemburg wurde – darum geht es der Autorin Jamie Armstrong –, und wie sich die Dinge in der Kunstgeschichte unseres Landes ab den 70er- und 80er-Jahren verändert haben. Um schließlich ganz am Ende des Jahrhunderts zum Gesetz über den Status des Künstlers zu gelangen. Ein vielleicht sehr spezifischer, aber bedeutender Aspekt und eine gründliche Untersuchung, die sich auf zahlreiche Dokumente, Texte und sehr unterschiedliche Zeitzeugenberichte stützt.
Das ist nur ein Beispiel, es gibt noch weitere, wie etwa Edmond Thills Betrachtung der Gruppe „Initiative 69“ in dem Text „Art et contestation…“, der in der Ausgabe Nr. 2 der Zeitschrift „Arts et Lettres“ erschienen ist. Beide betonen die absolute Notwendigkeit von Quellenmaterial, mit dem Historiker und Kritiker arbeiten können. Die Gründung des „Lëtzebuerger Konschtarchiv“ geht in die gleiche Richtung. So lautet der Name dieser künftigen Einrichtung in dem vom Regierungsrat gebilligten Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, der nun den Gesetzgebungsweg durchlaufen wird, beginnend mit der Vorlage zur Stellungnahme beim Staatsrat. Folglich kann er bis zu seinem Abschluss und der Abstimmung noch Änderungen unterliegen.
In den letzten Jahren erinnern wir uns, drehten sich die Diskussionen zwar um die Notwendigkeit eines solchen Dokumentationszentrums, doch ging es vor allem – und hier gingen die Meinungen auseinander – um eine sogenannte luxemburgische Kunstgalerie (früher zögerte man nicht, einen anderen Begriff zu verwenden). Man erinnert sich noch daran, dass lange Zeit die Rede davon war, sie in der ehemaligen Nationalbibliothek (die zugleich das ehemalige Athénée ist) unterzubringen, doch andere Nutzungspläne (der Umzug des Handelsgerichts) haben die Oberhand gewonnen. Die Idee der Nationalgalerie wurde jedoch nicht aufgegeben, sondern taucht im Text wieder auf, wo am Ende der Aufgaben des Zentrums vermerkt ist, deren Einrichtung vorzubereiten. Warten wir also ab.
Die anderen Punkte erweisen sich als dringlicher, da es dabei um eigene Dokumentation, Forschung und wissenschaftliche Tätigkeit im Allgemeinen geht; die Erstellung eines Wörterbuchs ist noch umstritten. Eine Entscheidung ist jedoch bereits gefallen: Das Zentrum wird dem Nationalmuseum für Geschichte und Kunst (MNHA) angegliedert, die Leitung bleibt unverändert, und die Finanzierung erfolgt über Haushaltsmittel im Rahmen der jährlichen Zuweisung an das MNHA. Für das Jahr 2022 und die beiden folgenden Jahre würde sich diese auf 200.000 Euro pro Jahr belaufen.
Eine solche Angliederung kann sinnvoll sein, denn ähnliche Einrichtungen im Ausland haben unterschiedliche Status: Die Bibliothèque Kandinsky beispielsweise ist Teil des Centre Pompidou, das Archiv für Kunstkritik ist der Universität Rennes angegliedert, andere sind eigenständig. In der aktuellen Situation, in der nie Überlegungen zur Koexistenz des MNHA und des MUDAM angestellt wurden, scheint sich das MNHA noch stärker auf das Lokale oder Nationale auszurichten (sagen wir mal, das liegt im Trend), was es jedoch nicht daran hindert, Werke ausländischer (lebender) Künstler zu sammeln und auszustellen. Werke von Imi Knoebel zum Beispiel gibt es sowohl im „Arché-aux-Poissons“ als auch im Kirchberg.
In der Begründung verweist der Gesetzentwurf auf die „Archiefbank Vlaanderen“ sowie auf das Institut für aktuelle Kunst in Saarlüis. Zweifellos aus bescheidener Zurückhaltung. Es ist jedoch nicht verboten, den Blick auch auf etwas zu richten, das größer ist als man selbst. Insbesondere um zwischen Beständen (von einem Urheber zusammengestellte Dokumente) und Sammlungen (künstliche Zusammenstellungen) zu unterscheiden. Oder auch die Künstlerakten, von denen es in der Kandinsky-Bibliothek 13.000 gibt und die aus äußerst vielfältigen Dokumententypen bestehen. Auf die Bedingungen für die Einsichtnahme wird später noch eingegangen.
Das Archiv für Kunstkritik, das fast 500 Schriftbestände umfasst, bietet eine beeindruckende Sammlung von Druckwerken und Archivmaterial mit einer Länge von über zwei Laufkilometern, zu der noch digitale Ressourcen hinzukommen (die Herausforderung von morgen). Auch hier ist es bereits jetzt dringend notwendig, über eine Frage nachzudenken, die sich als heikel erweisen könnte, umso mehr in einem kleinen Land: Welche Bestände und welche Dokumente sollen angenommen werden? In Rennes müssen Anträge auf die Aufnahme eines Schriftbestands von einem wissenschaftlichen und kulturellen Ausschuss genehmigt werden.
Ohne die notwendigen Vorkehrungen ist mit heftigen Auseinandersetzungen zu rechnen. Schon bei der Aufgabe des ehemaligen Athénée und der Wahl von Dudelange (auf dem Neischmelz-Gelände) als Standort für das geplante Zentrum und die Galerie fühlte sich der Norden des Landes benachteiligt. Durch einen Abgeordneten (André Bauler, DP) forderte er als Ausgleich etwas anderes, zum Beispiel das nationale Depot für öffentliche Sammlungen sowie eine Ausstellungsfläche. Jedem soll sein Anteil am Kuchen zustehen – in einem Raum, der eine Zersplitterung vermeiden soll. Von oben bis unten, von links nach rechts, von der Infrastruktur bis zu den Veranstaltungen: Es müssen Entscheidungen getroffen werden – strenge, schmerzhafte Entscheidungen.