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Leitartikel

2019-07-12 d’Lëtzebuerger Land

Der Kammerpräsident Der Präsident des Parlaments gilt in der protokollarischen Rangordnung des Staats als erster Bürger des Landes. Der Großherzog ist schließlich kein Bürger und, anders als der Kammerpräsident, nicht gewählt. Die herausragende Stellung entspricht der nicht unbedeutenden Rolle…

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