d’Lëtzebuerger Land: Herr Marx, seit Februar sind Sie Direktor der CSSF. Davor waren Sie in der Privatbranche tätig. Hatten Sie davon genug?
Claude Marx: (Lacht) Nein, sicherlich nicht, aber ich war neugierig. Mir wurde gesagt, Jean Guill gehe in den Ruhestand, und dass der Finanzminister, der für die Suche nach einem Nachfolger zuständig war, Kandidaten aus der Privatbranche zulassen würde. Ich wurde dann von einer Reihe von Leute gefragt, ob mich der Posten nicht interessieren würde. Ich habe eine Weile überlegt und schließlich meine Kandidatur gestellt. Ich war begeistert, als es geklappt hat, weil es eine extrem spannende Aufgabe ist und darüber hinaus eine Ehre, Direktor dieser Behörde zu sein, die den Finanzsektor überwacht. Denn der ist um einiges größer, als das Land an sich. Ich glaube, dass ein Teil des Erfolges auf dem guten Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren beruht, dazu will ich weiter beitragen – das war ein Teil der Motivation, mich zu bewerben.
Ihr Einstand war nicht so ruhig, wie man sich das vielleicht hätte wünschen können. Sie haben viel Arbeit mit Panama Papers. In der Folge der Veröffentlichungen über die Offshore-Gesellschaften hat die CSSF Informationen bei den Banken angefordert. Um welche Daten handelt es sich?
Wir haben zwei Arten von Informationen angefragt: Wir wollen Statistiken darüber, wie viele Offshore-Gesellschaften es zum 31. Dezember 2007, zum 31. Dezember 2012 gab und heute noch gibt, und wie hoch jeweils ihre Einlagen waren. Warum diese Daten? Wir wollen uns ein Bild davon machen, was die Offshore-Gesellschaften im Vergleich zum Vermögensvolumen darstellen, das insgesamt in Luxemburg verwaltet wird, und wie sich dieses Verhältnis in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Über die reine Statistik hinaus, haben wir nachgefragt, wie sich die Banken seit der Unterzeichnung der ICMA-Charta 2012 verhalten haben.
Darin haben sich die Banken verpflichtet, nicht aktiv, systematisch oder wissentlich bei der Steuerflucht zu helfen.
Genau. Das war allerdings ein freiwilliges Engagement. Die Charta ist kein Gesetz. Was wir wissen wollen, ist, wie sich der Bestand an Offshore-Gesellschaften seither entwickelt hat. Wir haben außerdem gefragt, welche Rolle genau die Banken gespielt haben. Haben sie nur Konten für die Gesellschaften eröffnet? Oder auch andere Dienstleistungen angeboten – was sie dürfen.
Warum sind diese Informationen wichtig?
Das ist wichtig, damit wir überhaupt wissen, wovon die Rede ist. Luxemburg ist als Land in die Schlagzeilen geraten, weil laut dem Konsortium investigativer Journalisten zu den ersten zehn Nutzern von Offshore-Gesellschaften vier Luxemburger Banken gehören. Diese Enthüllungen fanden im Kontext des Vorwurfs der Steuerhinterziehung und anderer krimineller Aktivitäten statt, für die Offshore-Gesellschaften genutzt würden. Wenn wir aus der Presse Informationen erhalten, denen zufolge Geschäftseinheiten, die unserer Kontrolle unterliegen, in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind, befassen wir uns damit und versuchen zu verstehen, was an den Vorwürfen dran ist.
Auf welcher Basis haben Sie diese Fragen gestellt?
Wir dürfen jederzeit die Herausgabe von Informationen und Daten bei den Banken beantragen, wenn wir glauben, dass sie zur Erfüllung unseres Aufsichtsmandats relevant sind.
Steuern sind nicht direkt Ihr Aufgabengebiet. Wo gibt es Berührungspunkte mit Ihren Kontrollaufgaben?
Es gibt zwei Bereiche, in denen es Berührungspunkte mit den Panama Papers gibt. Erstens die Vorbereitung auf die Steuertransparenz und den Informationsaustausch. Seit dem G20-Gipfel 2009 in London sind wir in einer unumkehrbaren Bewegung hin zur Steuertransparenz. Das Thema hat uns seither nie mehr verlassen und das wird es auch nicht mehr. Die CSSF hat das erkannt und wollte sicherstellen, dass sich die Banken darauf vorbereiten. Seither hat sich der juristische Rahmen konkretisiert. Es gibt drei Gesetze, die von besonderer Relevanz sind: die reformierte Zinsbesteuerungsrichtlinie, im Rahmen derer vergangene Woche erstmals Daten von den Banken an die Steuerverwaltung gingen, die Richtlinie über die administrative Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen, die nicht nur natürliche Personen betrifft sondern auch Firmen, und die gemeinsamen OECD-Berichterstattungsstandards, im Rahmen derer Luxemburg 2017 die Daten von 2016 austauschen will, so dass heute schon Informationen gesammelt werden müssen. Daneben spielt auch die vierte Geldwäscherichtlinie eine Rolle, die bis Juni 2017 umgesetzt werden muss. Ab dann werden Banken der Staatsanwaltschaft jeden Verdacht auf ernsthafte Steuerhinterziehung melden müssen, wobei noch zu definieren bleibt, was das dann in Luxemburg heißt. Der zweite Aspekt, der für uns wichtig ist, ist die Legitimationsprüfung der Kunden, das so genannte Know-your-customer, die eine klassische Pflicht der Banken ist, deren Einhaltung wir kontrollieren.
In welchen Zusammenhang steht das mit den Enthüllungen der Panama Papers?
Wir müssen sicher sein, dass die Kunden solche Strukturen nicht nutzen, um die Legitimationsprüfung zu umgehen, beziehungsweise Transaktionen zu verschleiern, die von den Banken durchgeführt werden.
Haben Sie nach den wirtschaftlichen Eigentümern gefragt?
Nein. Wir haben keine genaue Auflistung aller Kundenstrukturen und der wirtschaftlichen Berechtigten dahinter gefordert. Dadurch würden wir Kenntnis von Bankkundendaten erlangen, was wir nicht brauchen. Wir müssen sicherstellen, dass die Banken ihre Kunden kennen und die Transaktionen dokumentieren. Vom steuerlichen Standpunkt her – für den wir keine Zuständigkeit haben – ist es ohnehin irrelevant, wie viele Gesellschaften ein Kunde hat, weil sich die Bestimmungen über den Informationsaustausch auf den wirtschaftlichen Berechtigten dahinter beziehen. Ihn muss die Bank kennen, egal, wie komplex die Struktur ist. Dazu ist die Branche seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet. Uns geht es also darum, sicherzustellen, dass solche Strukturen nicht missbraucht werden.
Können Sie das überhaupt anhand der Daten, die angefragt wurden, erkennen?
Direkt sehen wir das natürlich nicht. Aber aus der Kombination der Elemente, wenn man die Bestandsentwicklung betrachten kann und weiß, wie sich die Banken nach der Unterzeichnung der ICMA-Charta verhalten haben, lassen sich einige Schlüsse ziehen. Gegebenenfalls haken wir nach, machen Kontrollen, und wenn die Kontrollen schlechte Ergebnisse zu Tage fördern, verhängen wir Sanktionen. Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche machen wir das ohnehin regelmäßig. Wir haben in den vergangenen Jahren Strafen von insgesamt 3,6 Millionen Euro erteilt, davon allein 1,1 Millionen vergangenes Jahr. Ein Teil davon geht auf die Geldwäschekontrollen zurück und die Tendenz ist steigend.
Bis wann müssen die Banken antworten?
Die meisten haben schon geantwortet. Wir sind dabei die ersten Rückmeldungen auszuwerten, nachzuhaken – die Qualität der Antworten ist variabel. Wir haben 73 Banken angeschrieben, außerdem Investmentgesellschaften und rund 100 Anbieter von Domiziliatsdiensten.
Oft sind die Anbieter von Domiziliatsdiensten Anwälte.
Ja, beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Buchhalter. Auch Versicherungsgesellschaften dürfen das. Aber die konnten wir nicht kontaktieren, weil diese Berufsgruppen mit Ausnahme der Wirtschaftsprüfer nicht unserer Kontrolle unterstehen.
Wissen Sie, ob deren jeweilige Aufsichtsgremien ähnliche Schritte unternommen haben?
Nein, ich weiß nicht, ob das Versicherungskommissariat, der Orden der Wirtschaftsprüfer, das Institut der Buchprüfer oder die Anwaltskammer aktiv geworden sind. Allerdings wurden in dieser ersten Welle von Veröffentlichungen vor allem Banken an den Pranger gestellt, davon vier Luxemburger Einheiten. Wobei es eine davon schon länger nicht mehr gibt und es sich bei der anderen um die Treuhandgesellschaft einer Bank handelt. Allerdings war eine zweite Welle mit 500 weiteren Banken angekündigt, da werden sicher auch weitere Luxemburger Institute dabei sein.
Sie haben selbst jahrelang in der Privatkundenabteilung von HSBC gearbeitet. Haben Sie in dieser Funktion Offshore-Gesellschaften für Kunden eröffnet?
Nein, die Bank hat solche Treuhanddienste nie angeboten, keine Firmensitze gestiftet oder Verwaltungsratsmitglieder gestellt. Was gesetzlich durchaus erlaubt gewesen wäre.
Es gibt also keine Offshore-Gesellschaften, in denen Sie als Verwaltungsratsmitglied vertreten sind?
Nein, die gab und gibt es nicht, weil ich nie in diesem spezifischen Bereich tätig war. Dennoch wäre es nicht verboten. Das darf man nicht vergessen.
Hatten Sie trotz Panama Papers ein wenig Zeit, darüber hinaus Prioritäten für Ihr Mandat als CSSF-Direktor zu setzen?
Zeit, mir einen Gesamtüberblick zu verschaffen, hatte ich noch nicht. Aber meine Kollegen in der Direktion haben zusammengenommen 100 Jahre Berufserfahrung in der Finanzaufsicht. Es fragt sich also, welchen Mehrwert ich leisten kann. Und? Die Herausforderungen der CSSF sind in etwa die selben einer jeden anderen Firma, die schnell wächst. Dort steht das Geschäft im Vordergrund und die Anpassungen in der Struktur, der Organisation geraten in den Hintergrund. Die CSSF ist innerhalb von sechs Jahren doppelt so groß geworden. Ihr Fokus war es, die Kontrolle zu gewährleisten. Aber bei einer Mitarbeiterzahl von 600 erreicht man eine Größe, ab der man viel Energie auf die interne Organisation verwenden muss, die Informatik, die Personalverwaltung und Verwaltung und die Verbreitung des vorhandenen Wissensschatzes der Mitarbeiter. Das sind die Bereiche, mit denen ich mich beschäftigen will, neben den Aufgaben, die dem Generaldirektor ohnehin zufallen, bei der Beschlussfassung im Kollegium oder in internationalen Gremien. Wobei Claude Simon, der für die Bankaufsicht zuständig ist, die CSSF im SSM in Frankfurt vertritt. I
hr Vorgänger hatte einen Gesetzentwurf vorbereitet und ins Ministerium geschickt, durch den die CSSF an die großen Veränderungen in der Finanzaufsicht angepasst werden sollte. Er bekam keine Rückmeldung, bevor er ging. Haben Sie inzwischen etwas dazu gehört?
Das Gründungsgesetz muss auf jeden Fall angepasst werden. Ich bin der Hoffnung, dass der Entwurf in den kommenden Monaten auf den Instanzenweg geht. Es gibt ein weiteres sehr wichtiges Gesetz für uns, in dem es um die Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten der CSSF geht, die nicht mehr auf einer Linie mit denen in Europa sind. Auch da bin ich guter Dinge, dass der Gesetzentwurf in den kommenden Monaten auf den Instanzenweg geht.
Die CSSF hätte außerdem Anrecht auf ein fünftes Direktionsmitglied. Werden Sie davon Gebrauch machen?
Ja, wir haben dem Finanzministerium mitgeteilt, welches Profil wir gerne hätten. Das Ministerium hat die Rekrutierungsprozedur lanciert.
Das macht die CSSF nicht selbst?
Nein, laut Gesetz ist das Ministerium zuständig. Wir sind dafür nicht zuständig.
Welches Profil sucht das Ministerium nun?
Sie sucht jemanden, der für die interne Organisation zuständig sein soll, für die Informatik, das Personal, die Finanzen. Die Bewerbungsfrist ist vor kurzem abgelaufen, so dass ich davon ausgehe, dass es bald ein fünftes Direktionsmitglied geben wird.