CSV-Justizministerin Elisabeth Margue bekam vergangene Woche ihr zweites Kind. Das war insofern historisch, als sie die erste Ministerin hierzulande ist, die während ihres Mandats entbunden hat. Da Ministerinnen und Abgeordnete keine Arbeitnehmer sind, sondern ein Mandat ausüben, fallen sie nicht unter das Arbeitsrecht – demnach sind die üblichen Regelungen wie der Mutterschutz nicht auf sie anwendbar. Ist Elisabeth Margue denn nun krankgeschrieben? Auch nicht. Sie hat den CSV-Ministern Léon Gloden und Serge Wilmes eine délégation de signature zukommen lassen; vom 3. August bis zum 6. September dürfen ihre Kollegen sie vertreten. Sie sei derzeit immer noch „Regierungsmitglied à part entière“, …
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