Die Regierung hat auf die Drohnenvorfälle vor zwei Wochen am Findel zunächst mit einer Verstärkung der Detektionsfähigkeit reagiert. Bereits am 20. September teilte sie mit, dass zusätzliche Mittel zur Überwachung des Luftraums und zur Detektion von Flugobjekten eingesetzt würden, darunter auch Systeme ausländischer Partner. Das ist notwendig. Es reicht aber nicht. Denn wenn die Regierung tatsächlich davon ausgeht, dass Luxemburg sich künftig auch gegen eine physische, also kinetische Bedrohung aus der Luft schützen können muss, dann stellt sich unmittelbar die nächste Frage: Wie steht es um die dazugehörige Fähigkeit? Das heißt: Ist das Land dazu technisch, organisatorisch, gesetzlich und personell …
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