Politik Spannende 66 Prozent Wer im Krankenhaus ein Einbettzimmer belegt und einverstanden ist, als Patient „1. Klasse“ zu gelten, macht den behandelnden Ärzt/innen eine Freude. Sie dürfen dann auf jede Leistung 66 Prozent Zuschlag nehmen. Vor zwei Wochen hatte Gesundheits- und Sozialministerin Martine Deprez (CSV) angedeutet, die Éischt Klass komme nicht in die Verordnung, die ab Ende Oktober wahrscheinlich die Konvention zwischen der CNS und dem Ärzteverband AMMD ersetzt. Denn Gesundheit ist eine matière réservée à la loi. In einer Verordnung kann nur stehen, was eine gesetzliche Basis hat. Der 66-Prozent-Zuschlag hat keine – die Gesundheitsreform von 2010 strich ihn …
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