Mindestlohnempfänger

Das ewige Geheimnis

d'Lëtzebuerger Land du 30.10.2008

Kurz vor Weihnachten soll das Parlament eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um zwei Prozent stimmen. Der unqualifizierte Mindestlohn soll dann am 1. Januar 2009 um 32,21 Euro auf 1 641,74 Euro monatlich steigen. Qualifizier­te Mindestlohnbezieher erhalten 20 Prozent mehr als diesen Betrag, minderjährige 20 bis 25 Prozent weniger.

Dies führt zu einer Erhöhung der landesweiten Lohnmasse um schätzungsweise 13,5 Millionen Euro; die Ausgaben des Beschäftigungsfonds sollen um 1,1 Millionen Euro steigen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte Arbeitsminister François Biltgen vergangene Woche im Parlament eingebracht.

Denn das Gesetz vom 24. April 1994 verpflichtet die Regierung, dem Parlament alle zwei Jahre einen von der Generalinspektion der sozialen Sicherheit vorbereiteten Bericht und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf darüber vorzulegen, ob der Mindestlohn an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden soll. Diese Prozedur soll die politische Entscheidung, die Unternehmen durch Gesetz zur Zahlung höherer Nominallöhne zu zwingen, versachlichen, wenn nicht gar verwissenschaftlichen.

Tatsächlich  kommen nach der Multiplikation und Division von Indizes mit vier Stellen hinter dem Komma auf wundersame Weise sehr konstante und meist perfekt runde Steigerungssätze von 2,0 Prozent (2004), 1,9 Prozent (2006) und 2,0 Prozent (2008) heraus.  Manchmal muss der Wissenschaftlichkeit aber auch nachgeholfen werden.

So hatte die Regierung vor vier Jahren plötzlich Alarm geschlagen. In ihrem Bericht vom 12. November 2004 (S. 43) hieß es: „Dans les dernières années la proportion de salariés rémunérés au salaire social minimum a augmenté de 14% en 1993 à 18% en 2004.“ Das bedeutete, dass die Zahl der Mindestlohnbezieher noch schneller als die Gesamtzahl der Erwerbstätigen gestiegen war, sie hatte sich innerhalb eines Jahrzehnts von 23 090 auf 46 300 verdoppelt. Überraschend viele der neu geschaffenen Arbeitsplätze schienen sich also im Niedriglohnsektor befunden zu haben.

Nur drei Tage später, am 15. November 2004, schrieb Lionel Fontagné dem Wirtschaftsministe­r in seinem legendären Bericht Compétitivité du Luxembourg. Une paille dans l’acier (S.39): „Si son principe n’est pas discutable, la trop grande proportion de salariés payés à ce salaire minimum traduit un dysfonctionnement du marché du travail, et exclut de l’emploi les travailleurs dont la productivité est la plus faible.“

Doch an Stelle der von Fontagné vorgeschlagenen Senkung des Mindestlohns wusste die Regierung das Problem elegant zu bereinigen. Als sie am 15. November 2006 dem Parlament ihren nächsten Bericht über die Mindestlohnanpassung zustellte, durfte man Erstaunliches feststellen. Danach hatte der Anteil der Mindestlohnbezieher im Jahr 2004 nicht 18,0 Prozent, wie zwei Jahre zuvor behauptet, betragen, sondern lediglich 12,1 Prozent. Ein Drittel der Mindestlohnbezieher war nachträglich wieder aus der Statistik entfernt worden. Und für das Berichtsjahr selbst hieß es: „32 549 salariés, soit 11,8% des salariés (fonctionnai­res exclus) présents sur le marché de l’emploi au 31.3.2006, sont rémunérés au voisinage du salaire social minimum“ (S. 51).

Dabei würde man unvoreingenommen meinen, dass Angaben über die Zahl der Mindestlohnbezieher hierzulande weit zuverlässiger seien als in anderen Ländern. Denn anders als beispielsweise in Frankreich, wo man repräsentativen Umfragen trauen muss, dienen in Luxemburg die Daten der Sozialversicherung als Grundlage. Doch im Kampf gegen die bürokratische Belastung beziehen sich die von den Unternehmen an die Sozialversicherung weitergeleite­ten Abrechungen lediglich auf die Monatseinkommen und die Arbeitszeit der Beschäftigten. Die angegebene Zahl der Arbeitsstunden ist aber oft unzuverlässig, wenn sie nicht gerade fest 40 Stunden wöchentlich beträgt, und die angegebenen Monats­einkommen enthalten auch Überstundenaufschläge und Prämien.

Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Zahl der Mindestlohnbezieher genau festzustellen. Vielmehr be­gnügt man sich damit, eine „Sicherheitsmarge“ einzurechnen und diejenigen zu zählen, die „um den Min­destlohn verdienen“. Das waren bis 2004 all jene, die den Mindestlohn oder bis zu 30 Prozent darüber verdienten. Als dann die Zahl der Mindestlohnempfänger zu schnell anstieg, wurde die „Sicherheitsmarge“ von 30 auf drei Prozent gesenkt und es wurden nur noch jene gezählt, die höchsten 43 Euro mehr als den Mindestlohn verdienten. Der Anteil der Mindestlohnempfänger fiel von 18,0 auf 12,1 Prozent.

Doch als nun die Zahl der Mindestlohnempfänger für das laufende Jahr ermittelt werden sollte, stellte sich heraus, dass die neuen Kriterien zu restriktiv seien. Deshalb heißt es verheißungsvoll im Bericht der Regierung (S. 34): „Le problème étant identifié, les chiffres 2008 ont été redressés. Néanmoins, une nouvelle métho­dologie ainsi qu’une nouvelle série chronologique seront établis pour l’année prochaine.“ 

Romain Hilgert
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